Ok - danke für euer Feedback. War ja irgendwo klar, dass man für einen sinnvollen Einsatz auch irgendwo eine Grauzone betreten muss. Habe allerdings gerade folgende Antwort eines Juristen in einem anderen Forum gefunden:
Um das mit dem Kopierschutz zu klären--->. Wann liegt eine wirksame
technische Schutzmaßnahme vor? Umgehung technisch wirksamer
Schutzmaßnahmen--->
Technische Maßnahmen sind nach § 95a Abs. 2 UrhG Technologien,
Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt
sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte
Gegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht
genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Voraussetzung für das
Verbot nach § 95a UrhG ist, dass die technische Maßnahme auch wirklich
wirksam ist und die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes
etwa durch ein DRM-System tatsächlich technisch kontrolliert wird. Wenn
aber z.B. ein CD- oder ein DVD-Brenner den Kopierschutz gar nicht
erkennt und deshalb eine Kopie brennt, dann ist der Kopierschutz
insoweit nicht wirksam und wird deswegen auch nicht umgangen. Dasselbe
gilt, wenn ein Kopierschutz nur auf bestimmten Betriebssystemen (z.B.
Windows-PC) funktioniert, auf anderen (z.B. Macintosh, Linux) aber
nicht.
Auch stellt der bloße Hinweis auf einer CD oder DVD "Diese CD / DVD ist
kopiergeschützt" keinen technisch wirksamen Kopierschutz dar. Eine
Privatkopie bleibt möglich.--->Folgen der Kopierschutzumgehung
Wird der Kopierschutz umgangen, ist gemäß § 108b Abs. 1 UrhG eine
Strafbarkeit ausgeschlossen, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen
privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener
Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.
Falls das jemand bestätigen oder widerlegen möchte...
Und nochmal einen schönen Abend