Da magst du auch wieder Recht haben, aber selbst die c't also auch heise.de rät davon nicht grundsätzlich ab. Aus meiner Erfahrung heraus wird häufig die Aktivierung übers Smartphone (früher Telefon-Aktivierung) von Microsoft verlangt. Wenn die klappt ist alles gut. Wenn nicht hat man sich unter diesen Umständen auch nicht strafbar gemacht weil es ja eben diese legalen "Second-Hand"-Lizenzen gibt. Über Lizenzkeytogo wurde aus Verbraucherschutz berichtet und nicht weil da ein Käufer strafrechtlich angegangen wurde.
Das ist so in etwa wenn du ein gebrauchtes Fahrrad kaufst. Grundsätzlich ist das legal und es gibt viele namhafte Händler die einen Ruf zu verlieren haben.
Unter den bekannten Händlern hast du aber einen erwischt, der seine Verkäufe durch Diebesgut aufbessert. Dann bist du nur mit drin wenn es sich dir aufdrängen musste dass etwas faul ist.
Ein Anhaltspunkt kann sein, dass die Rahmennummer abgeschliffen ist, nicht aber dass da irgendwo noch der Name vom Vor-Vor-Eigentümer aufgekritzelt ist.
Gruß
pit_zabox