So ein ähnlicher Fall ist in der aktuellen c't in der Rubrik "Vorsicht Kunde" drinnen. Aus genau dem Grund mit der Rabattgeschichte ist es von Gesetz wegen Entscheidung des Kunden, was er möchte: funktionierenden Artikel oder Geld. Der Gewährleistungsgeber hat da nix zu entscheiden.
So einfach ist das nicht, der Händler kann dem Käufer das Recht auf Nachbesserung/Nachlieferung auch einfach nicht einräumen, wie in diesem Fall geschehen. Dann kann der Käufer automatisch vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück, der Händler hat hier also mehr oder weniger Nägel mit Köpfen gemacht. Ist sicherlich nicht toll, aber definitiv möglich.