Beiträge von Dingens

    Am TV kannst Du definitiv nichts einstellen, der wird unter KODI immer 1920 x 1080 60Hz anzeigen (ist bei meinem XD auch so). Der Sony rechnet intern immer alles auf 60 Hz um. Trotzdem unter Kodi die Bildfrequenz und Auflösung auf "bei Start/Stop" einstellen.

    Wenn Du bei anderem 24 Hz-Material diesen Fehler nicht feststellst, sehe ich die Ursache im File selbst - die beiden Zeilen mit den unterschiedlichen Wiederholraten sind schon dubios.

    Danke!
    Bei denen, die ohne Probleme laufen steht:
    Bildwiederholungsrate : 23,976 (24000/1001) FPS
    und keine zweite Zeile.
    Das ist ja ein weiteres Zeichen, dass das File da ein Problem hat? Aber unter dem Apple TV mit MrMC (eigentlich ja auch KODI) geht es. Wahrscheinlich gleicht das Apple TV das Problem aus?
    Danke
    Der Dingens

    Moin
    Sorry, Android TV auf Sony TV 65xe9005. Die Datei lässt sich unter Apple TV und Windows ohne Probleme abspielen.
    In den Einstellungen beim TV habe ich nix zu Frame rate switching gefunden, kann aber nachher nochmal schauen.
    In Kodi steht beim Player die Bildwiederholfrequenz fest auf 60Hz...das kann ich auch nicht ändern. Oder ist das eine andere Baustelle?
    Danke!
    Der Dingens

    Moin
    Ich habe in den Einstellungen alles auf Bildwiederholfrequenz anpassen IMMER, dennoch ruckelt Material mit 25fps unter Kodi deutlich. Der Apple TV spielt das gleiche Material ohne Probleme ab. Wenn ich in Mediainfo schaue steht dort:

    Jetzt die spannende Frage: Woran kann das liegen? Ich bin etwas verwundert über die Zeile
    Bildwiederholungsrate : 25,000 FPS
    originale Bildwiederholungsrate : 23,976 (24000/1001) FPS

    Kommt da eventuell irgendwo Verwirrung bei KODI auf?
    Was kann ich sonst noch tun?
    Tausend Dank!
    Grüße
    Der Dingens

    Hallo
    Nach über zwei Jahren Pause melde ich mich hier mal wieder...privat zu viel dazwischen gekommen, um sich mit dem Elch und Kodi zu beschäftigen.
    Gestern dann aber mal die neue Version geladen, und ihm meine bislang mit dem Mediaelch sauber getagten TV-Serien gezeigt. Ich hatte gehofft, dass er die getagten erkennt und nur die paar, die dazu gekommen sind, mir zum bearbeiten vorlegt. Aber leider nicht.
    Es sieht so aus:

    Und bei den neuen "Filmen" sieht es so aus:

    Da muss also irgendwas noch nicht richtig eingestellt sein, aber nachdem ich gestern den ganzen Abend probiert habe, komme ich nicht weiter.
    Ordnerstruktur ist:
    y:\TV_Serien\Bosch\Season01\Bosch_s01e01.mkv

    Danke für Eure Hilfe
    Grüße
    Der Dingens

    Sehr interessant!
    Aus meiner Sicht jedoch gar nicht notwendig für den reinen Betrieb im XBMC (mit dem i3).
    Im BIOS den Lüfter auf 0 als Initwert stellen und das Teil gibt keinen Mucks von sich. Macht macht intensiverer Arbeiten mit Windows oder Games, dann kann natürlich der Lüfter mal angehen...
    Das Gehäuse des NUC kostet nur minimal Aufpreis (waren es 15EUR?) und beinhaltet auch gleich das Netzteil, was IMHO bei den meisten Gehäusen gar nicht im Lieferumfang ist (z.B. Streacom).

    Moin
    so, hier läuft alles, jetzt wollte ich dem Lüfter noch einen Riegel vorschieben. Was habt ihr denn da eingestellt?
    Es gibt ja Maximum duty cycle und Minimum duty cycle. Standard ist Max: 100 und Min: 40. Ich habe keine Ahnung, was die Zahlen bedeuten, wenn ich Max auf 40 stelle ist Ruhe, aber woher weiß ich dann, dass mir die Kiste nicht abraucht?
    Danke
    Der Dingens

    Moin
    ja, das ist soweit alles klar, aber war nicht meine Frage. Ich wollte wissen, welchen Unterschied es macht, wenn man XBMCLauncher einstellt, ob man Windows oder XBMC als shell lädt. Was das Dingen sonst so kann, habe ich halbwegs verstanden, wobei ich auch noch nicht weiß, was iMon ist.
    Grüße
    der Dingens

    Moin
    kurze Verständnisfrage: Was ist der Unterschied, ob ich Windows oder XBMC als Shell lade? Bei meinem NUC dauert alles gleich lang, funktioniert so weit auch alles gleich..daher verstehe ich jetzt den Unterschied nicht so ganz.
    Danke für Eure Hilfe!
    Grüße
    Der Dingens

    Moin
    dann verstehe ich nicht, wie Du zu der Aussage kommst:

    Zitat

    Wenn Du sie verkaufst, muss Du sie löschen, hast aber immer noch nicht rechtswidrig gehandelt.

    Denn in den Links steht ja eindeutig drin, dass dem nicht so ist.
    Grüße
    Der Dingens

    Du hast doch selbst geschrieben:

    Zitat

    Wenn Du sie verkaufst, muss Du sie löschen, hast aber immer noch nicht rechtswidrig gehandelt.

    Und das ist eben nicht so, wie Du meinen Links entnehmen kannst. Daher verstehe ich Deine Aussage, dass das alles längst im Thread steht, leider nicht.
    Grüße
    Der Dingens

    Moin

    Ich bin selbst Musiker, lebe zum Teil von der Musik, soviel vorab, aber ich denke, die Aussage ist nicht richtig.
    Die Rechtslage ist leider nicht so einfach, wie man vielleicht denkt:

    Die Privatkopieschranke erlaubt es auch, ein Original zu kaufen, es zu kopieren und das Original wieder zu verkaufen.
    Das heißt, wenn die Kopien auf legale Weise, ohne Umgehung eines Kopierschutzes entstanden sind, dann darf das Original verkauft werden.
    So steht es hier
    http://irights.info/index.php?q=node/285
    und hier
    http://www.test.de/Musik-und-Film…368045-1367988/
    und auch hier:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/CD-kopieren-un…-__f125411.html
    Grundlage ist der Privatkopien Passus im Urhebergesetz:
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

    Nach § 53 UrhG ist aber für den privaten Gebrauch das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken teilweise erlaubt (die so genannte Privatkopie). So ist das Kopieren und Weitergeben von Kopien von Filmen oder Musik-CDs in kleinen Stückzahlen (nach gängiger Rechtsprechung aber maximal 7 Kopien) an Familie und Freunde erlaubt. Eine entsprechende Pauschale zur Vergütung der Urheber ist im Preis von CD-Rohlingen und Geräten bereits enthalten.

    Dabei muss sich die Vorlage nicht einmal in eigenem Besitz befinden. Das heißt, man darf für den privaten Gebrauch durchaus Kopien von ausgeliehenen CDs und DVDs erstellen, auch wenn diese von Freunden oder aus der Videothek stammen.

    Hingegen wäre z.B. der Vorschlag hier ein Ringtausch System aufzuziehen, illegal, weil das über den privaten Gebrauch hinaus geht. (Mehr als maximal 7 Kopien) und eventuell, je nachdem wie hoch die Aufwandsentschädigung ist, auch eine Gewinnerzielungsabsicht mit den Kopien (!) unterstellt werden könnte.


    Ich bin kein Anwalt, habe mir aber mal die Mühe gemacht, 10 Minuten zu googlen….
    Grüße
    Der Dingens