Zitat aus der Stellungnahme von Zattoo :
So ermöglichen wir zukünftig die grenzüberschreitende Nutzung z.B. während eines Urlaubs in Griechenland oder Spanien.
Was ich mich frage ist, wie zukünftig beurteilt werden soll, ob ich im Ausland in Urlaub bin oder meinen Wohnsitz dorthin verlegt habe und vor allem wie lange so ein "Urlaub" dauern darf... (also wie lange die "grenzüberschreitende Nutzung" möglich ist und ob es überhaupt eine zeitliche Einschränkung geben wird)