Beiträge von psychofaktory

    Mal so ganz allgemein die Frage:

    Ich denke jetzt mal meine Anforderung einer mobilen, autarken Videoüberwachung dürfte jetzt nicht so übermäßig selten sein.
    Aber bin ich offenbar wirklich der einzige, der ein Problem damit hat potentiell sensible persönliche Bewegtbilder über die Server irgendeines kommerziellen Anbieters laufen zu lassen über dessen Infrastruktur und deren Absicherung ich rein garnichts weiß?? Vertrauen alle wirklich blind den Herstellern?

    Auf die Reolink Go war ich auch schon aufmerksam geworden.
    In der Artikelbeschreibung bei Amazon steht dann aber:
    "Unterstützt KEIN FTP, NVR, RTSP oder Softwares von Drittanbietern wie QNAP/Synology."

    Damit also wohl nur in Verbindung mit der Hersteller-Cloud nutzbar und somit kategorisch ausgeschieden.

    PV-Panel wäre auch eine Option.
    Ich denke die Stromversorgung würde sich schon irgendwie regeln lassen.

    Das größere Problem habe ich damit überhaupt eine passende Kamera zu finden.
    Von dem was ich bis jetzt gefunden hab fehlt entweder immer die Möglichkeit über LTE zu senden, oder die Kamera lässt sich über Mobilfunk betreiben, dann aber nur in Verbindung mit der Hersteller-Cloud.

    Demnach muss ich meine Suche wohl weiter ausweiten in Richtung Bastellösung:
    Wenn die Kamera über eine externe Lösung mit Strom versorgt wird, könnte sie auch über eine externe Lösung (LTE-Hotspot...) ans Internet angebunden werden.
    Jetzt stellt sich mir aber immernoch die Frage welche Komponenten hierfür geeignet wären und welche Kameras sich ohne Hersteller-Cloud betreiben lassen.

    Ich möchte mich der Anfrage mal anschließen.

    Bin auch auf der Suche nach einer Überwachungslösung.
    Scheinbar habe ich aber Anforderungen die sehr "speziell" sind und deshalb noch nichts finden können:

    • Outdoor geeignet
    • relativ gutes Bild bei Nacht
    • Akkubetrieben mit möglichst langer Laufzeit (kein Stromanschluss in der Nähe)
    • Anbindung via LTE (kein LAN/WLAN in der Nähe)
    • keine Übermittlung an irgendeine Hersteller-Cloud!

    Hat hier jemand einen Tipp?

    Soweit ich weiß liefert das Active Directory immer die LDAP-Api mit. Ein Client mit Unterstützung für Active-Direktory kann aber ohne explizite LDAP-Unterstützung nicht an einem LDAP-Verzeichnis anknüpfen.
    Korrigiert mich bitte falls ich falsch liegen sollte.

    Ein Active Directory wäre für meine Einsatzzwecke halt schon etwas "Overkill"...
    Geht mir ja nur darum eine zentralisierte Benutzerverwaltung bei den verschiedenen Diensten zu haben.
    OpenLDAP deckt das bisher mehr als zufriedenstellend ab.

    Das klingt nach exakt dem was ich gesucht hatte! [ay]

    Wie müsste ich das dann einbinden?

    Habe TVHeadend als Docker von Linuxserver am laufen.
    Im Recording-Profil ist als "Kommando zur Nachbearbeitung" schon der comskip-Befehl enthalten. Der soll natürlich auch weiterhin angewendet werden.

    Das Code-Beispiel sieht so aus als würde es nur für Serien gelten (<tvshow>).
    Wie müsste das dann aussehen das für Filme automatisch der Tag <movie> gesetzt wird?

    Hallo,

    folgende Ausgangssituation:
    Ich grabbe sämtliche Sendungsinfos mit easyEPG und dem Telekom-Grabber.
    Die XML wird in TVH übergeben und dient (zusammen mit dem OTA-Grabber als Fallback) als Quelle für sämtliche Sendungsinformationen.
    Aufnahmen werden "grabber-friendly" (getrennt nach Filmen und Serien) in eine Freigabe geschrieben.
    Die Unterordner dieser Freigabe werden als Quellen in Jellyfin überwacht. Bei neuen Inhalten scrapt Jellyfin dann die Sendungsinformationen anhand des Sendungstitels bei den dort konfigurierten Informationsanbietern und legt dabei eine .nfo-Datei im Verzeichnis der Aufnahme ab.
    Die Verzeichnisse der Aufnahmen sind dann in Kodi eingebunden. Kodi scrapt dann die .nfo-Dateien und füllt so die interne Datenbank mit Inhalten.

    Oftmals ist es nun so, dass die Sendungsinformationen aus easyEPG deutlich besser sind, als die der in Jellyfin verfügbaren Informationsanbieter (Fanart.tv, OMDb, GMDb, TheTVDB).
    Außerdem erscheint es mir nicht sinnvoll die Informationen erneut zu grabben, wenn sie ja eigentlich schon vorhanden sind.

    Daher meine Frage:
    Ist es möglich in TVHeadend (z.B. über ein Post-Skript) eine standardkonforme .nfo-Datei mit den Sendungsinformationen aus dem EPG zusammen mit der Aufnahme abzuspeichern?

    Das geht. Hier stehen die Einschränkungen beschrieben:

    Ohne TPM nur einschränkte Windows-Updates
    Zu beachten gilt es dabei: Microsoft verwehrt Windows 11 auf Rechnern, die das System nicht offiziell unterstützt, den Support. Das bedeutet auch, dass der Konzern die Bereitstellung von Windows-Updates unterlassen kann – schon heute sieht es danach aus, als würde Microsoft zumindest das Update auf die nächste große Hauptversion von Windows 11 ausschließen. Die normalen Monats-Updates werden hingegen aktuell noch an Rechner mit Windows 11 ohne aktives TPM 2.0 ausgeliefert.
    Windows 11 auf einer nicht offiziell unterstützten CPU zu installieren, hat nach aktuellem Kenntnisstand keinen Einfluss auf das Windows-Update-Verhalten.

    Betreibe nun schon seit über 2 Jahren auf meinem Sony KD-55XF5005 Kodi mit allen möglichen Addons.
    Auch Freigaben sind bei mir via SMB (v2) eingebunden.
    Alles läuft zufriedenstellend und ohne Probleme.
    Auch die Wiedergabe von 4K und HDR etc. klappt wunderbar.
    An dem TV wird ausschließlich Kodi für absolut alles genommen. Wiedergabe von Videos, Mediatheken, LiveTV (via TVHeadend) etc.

    Ich habe auch einen Raspberry Pi 3 mit Libreelec 9.2.8 am laufen. Auch hier kann ich mich nicht beschweren. 4K, HDR und insbesondere die Inhalte die nur mit Widevine-L1 wiedergegeben werden können laufen aber nur am Sony-TV.

    Allerdings.

    Ganz grundsätzlich sehe ich an bei den ganzen Cloud-Diensten die Problematik, dass die Anbieter selbst Zugriff auf die Dateien haben.
    Aus Sicht des Datenschutzes finde ich das persönlich problematisch.

    Ich meine, bei den verschiedenen Messengern ist überall ständig zu lesen welche "gut" und welche "schlecht" sind. Da kommt auch immer wieder das Thema Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf. Und ob auf den Servern des Anbieters z.B. Backups verschlüsselt gespeichert werden usw. Da gibt es immer wieder strittige Diskussionen und für viele scheint das ein ganz wichtiger Punkt zu sein, dass ihre Chats auch "sicher" sind...
    Aber dass z.B. Google oder Microsoft die E-Mail-Postfächer inhaltlich durchscannen, daran stören sich offenbar vergleichsweise wenig Leute. Das wäre für mich jetzt ein absolutes NoGo.

    In Firmen gibt es Urteile, dass teilweise, je nach Struktur, selbst die Geschäftsleitung nicht in die geschäftlichen Postfächer der angestellten schauen darf, weil dort persönliche Mails liegen könnten. Aber gerade bei den kostenfreien Diensten die sehr viele Internetnutzer in der Fläche tagtäglich wie selbstverständlich nutzen scheint bei den meisten keinerlei Sensibilität für diese Thematik vorhanden zu sein.

    Und auch bei den Cloud-Storage-Anbietern sehe ich das so. Ich "miete" den Speicher dort, und niemanden geht es etwas an was dort gespeichert wird. Allein schon dass personenbezogene Daten dort gespeichert sein könnten muss ausreichen damit niemand das Recht hat die Daten einzusehen.


    Vielleicht bin ich da auch zu rigoros was den Datenschutz angeht. Aber das ist eher ein grundlegendes Thema.

    Solange die Dateien bei OneDrive nicht geteilt, und somit Dritten zugänglich gemacht werden, würde ich auf den ersten Blick sagen es gibt hier rechtlich nichts zu beanstanden.
    Ist ja an sich erstmal nur ne Speicherung wie auf nem anderen Speichermedium auch.

    Allerdings scannen die Anbieter von den Cloud-Speicherdiensten die Dateien der User ja zu verschiedenen Zwecken auch. Das heißt Microsoft hat also auch Zugriff auf die Dateien.
    Ob dass dann bereits als "Dritten zugänglich machen" gesehen werden kann wäre generell mal interessant zu wissen.

    Ich kann natürlich auch keine verbindliche rechtssichere Aussage treffen.


    Edit:
    im Microsoft-Servicevertrag steht dazu:

    3. Verhaltensregeln.

    a. Inhalte, Materialien oder Handlungen, die diese Bestimmungen verletzen, sind nicht erlaubt. Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Bestimmungen gehen Sie die Verpflichtung ein, sich an diese Regeln zu halten:

    viii. Verletzen Sie keine Rechte anderer (z. B. durch nicht autorisiertes Weitergeben oder Freigeben von urheberrechtlich geschützter Musik oder von anderem urheberrechtlich geschütztem Material, den Weiterverkauf oder anderweitigen Vertrieb von Bing-Karten oder Fotos).


    Edit2:
    Hier äußert sich ein Rechtsanwalt zu dem Thema.
    Demnach wäre die Speicherung bei OneDrive also legal solange nichts geteilt wird.