Wieso? Die sind doch ganz aktiv und sagen was vorhanden sein muss....
Die haben ein Minimum definiert und appelieren an die Provider das auch anzubieten.
Die Preise dafür sollen dabei angemessen sein.
Mehr Aktivität gibts da nicht.
Da sind so viele Fälle nicht berücksichtigt...
Darüber ob die festgelegten Werte realistisch und praxisnah sind lässt sich ja schon streiten.
Dann wird nichts darüber gesagt welche Latenz man als erträglich erachtet.
Eine Recht auf eine öffentliche, oder gar eine feste IP, oder auf IPv6 besteht auch nicht.
Wenn der Provider die festgelegten Werte grundsätzlich bereitstellen kann, aber zu Stoßzeiten bei allen Teilnehmern im Anschlussbereich nur ein Bruchteil davon ankommt weil der Provider am BNG zu wenig Backbone-Kapazität von der Telekom angemietet hat wird die Bundesnetzagentur auch nicht tätig. Hatte ich selbst schon den Fall.
Bei den Preisen die die Provider verlangen haben sie auch noch ziemlich freie Hand.
Tarife die über das Mindestmaß hinausgehen werden über die neue Regelung ja garnicht abgedeckt. Wenn ein Provider einen Tarif mit 16 MBit/s Down und 2 MBit/s up anbietet ist er fein raus.
Wenn mir das nicht reicht und ich mehr Bandbreite benötige kann ich in einen größeren Tarif wechseln. Wenn der Provider dann einen Glasfasertarif mit 500 MBit/s und (fiktiv) 2 MBit/s anbietet, ist das technisch absolut nicht zu rechtfertigen, sondern eine rein produktpolitische Entscheidung des Anbieters der ich mich fügen kann oder nicht. Mangels Alternativen muss ich das vielleicht sogar. Dort wird die Bundesnetzagentur aber nicht eingreifen. Die Mindestanforderungen werden ja erfüllt.
An der Stelle wäre mehr Regulierung im Sinne der Verbraucher sehr wünschenswert.
Auch das Recht auf Minderung das kürzlich eingeführt wurde wenn die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht ankommt und das durch eine Messkampagne über das Breitbandmesstool der Bundesnetzagentur bestätigt wird ist eine Lachnummer.
Beispiel (ist mir real so passiert!): Ich habe einen VDSL-Tarif mit 100 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload. Laut Produktdatenblatt müssen davon mindestens 54 MBit/s respektive 20 MBit/s ankommen.
Laut Messkampgne kommen teilweise regelmäßig und wiederholt im Download aber nur 2 MBit/s an.
Für den Tarif bezahle ich 49,90 € insgesamt. Darin enthalten sind aber u.a. auch Telefonie (Flat) sowie eine feste IP. Die Position "Internet" wird in der Rechnung nur mit 5€ angegeben. Und auch nur darauf darf ich die Minderung ansetzen. Anteilig analog der Bandbreite... Das heiß von den 100 MBit/s die gebucht wurden müssen ohnehin nur 54 MBit/s ankommen. Wenn von diesen wie hier nur knapp 4% ankommen, dann darf ich die Position "Internet" dann entsprechend um 4,80€ kürzen. Unterm Strich zahle ich dann im Monat dank der neuen Regelung nur noch läppische 45,10€ statt 49,90 €. Und mir stehen immernoch ganze 2 MBit/s zur Verfügung...!
Damit hatte ich dann auch ein super Druckmittel gegen den Provider mir mehr Bandbreite zu liefern, nachdem ich den Geldhahn für ihn so dermaßen abgedreht hatte...
BTW: es war ein Geschäftskundenanschluss. Weder Kabel, noch LTE oder Glasfaser als Alternative vorhanden.
Ist schon eine ordentliche Investitionssumme für "mehr Speed".
Ob du dann durch die Investition tatsächlich auch mehr Speed erhältst ist ja immernoch fraglich.