Bei EBay Kleinanzeigen muss mir erst mal einer nachweisen, dass ein Geschäft zu Stande gekommen ist.
Entschuldigung, aber "ganz dünnes Eis".
Auf Grund eigener Erahrung, mein bescheidener Beitrag zum Thema.
Wenn du Post von der Steuerfahndung bekommst, bist du in der Nachweispflicht. Es wird ein Steuerstrafverfahren eröffnet, natürlich wird Vorsatz unterstellt, weil bei Vorsatz jede Rechtsschutz Versicherung aussteigt. Die Steuerschuld wird, wenn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet ist, auf 5 Jahre zurück gerechnet (so dort irgendwelche Verkaufsumsätze vorliegen), das Finanzamt rechnet dann auf weitere 5 Jahre zurück, also gesamt 10 Jahre - das wird geschätzt oder auf Grund der vorliegenden Angaben berechnet und verzinst. Ohne Anwalt bekommst du keine Akteneinsicht, weißt also nicht, welche Angaben die Plattformbetreiber an das FA gesendet haben. Such mal einen guten Steueranwalt, welchen du aus der eigenen Tasche bezahlen kannst, und der auch noch Ahnung vom online Geschäft hat, viel Spaß dabei.
Ich könnte das jetzt noch weiter ausführen, möchte ich aber gerade nicht.
Nun bleibt bei mir die Frage, ob zukünftig das Finanzamt bei Vorliegen von Umsätzen auf Online Verkaufsplattformen, die Betroffenen anschreibt, oder ob das an die Steuerfahndung geht. Ein sehr komplexes Thema.
Die kurzfristige Alternative sind wirklich der Flohmarkt oder der Wertstoffhof. Schade, um so mehr, wenn ich dann sehe, das von diesen Steuergeldern z.B. Geld für Waffen in Kriegsgebiete überwiesen wird.