Steuerklassen 3 und 5 sollen wegfallen?

  • Huhu,

    passend zum Thema Offtopic und Klatwch und Tratsch, und da Don den eBay Steuernummer Thread eröffnet hat,
    Wollte ich hier auch mal einen eröffnen…

    gemäß Koalitionsvertrag sollen zum Juli 2023 die Steuerklassen 3 und 5 wegfallen…
    Irgendwas wegen Gleichberechtigungsblabla und Mann und Frau (quasi Anreize schaffen, dass Frau gleichwertige Arbeit auch gleiches verdienen soll, spricht nichts dagegen… ABER, irgendwie alles, naja… gewollt und nicht gekonnt, zumindest auf den ersten panischen Blick)
    https://www.oeffentlichen-dienst.de/wirtschafts-ne…bgeschafft.html


    Da meine Frau nicht arbeitet, haben wir Steuerklasse 3 und 5 gewählt, damit man unter dem Jahr einfach mehr Netto hat und nicht bis zum Jahresausgleich warten muss, um dann die Lohnsteuer wieder zu bekommen…

    Jetzt, bevor ich da komplett in Panik versinke… weiß jemand zufällig wie man das mit Steuerklasse 4 und Faktoren wieder hinbekommt, dass sich eben nichts ändert, wenn Frau (bzw ein Partner in der Ehe) nicht arbeitet? Oo
    Oder meint ihr, das wird schon automatisch alles richtig eingestellt, auf Grund der letzten Jahre? :D

  • Das wird von den Finanzbehörden errechnet und über die elektronischen Lohnsteuermerkmale an den Arbeitgeber übermittelt!

    Diese Änderung bedeutet ja auch keinen reellen Verlust an Geld, die jährliche Einkommenssteuererklärung "bereinigt" es wieder. Man muß sich nur mal 10 Minuten mit Elster beschäftigen ...

  • Hängt von der Differenz ab und dem eigenen grundlegenden finanziellen Polster!

    Und wenn du immer brav deine Steuererklärung abgegeben hast mit dem Ergebnis Rückerstattung, wird der errechnete Faktor sogar eine Ecke vorteilhafter für dich sein.

    Also erstmal abwarten, wie es sich entwickelt. Aber der deutsche Michl muß ja erstmal Panik verbreiten!

  • Und was spricht gegen eine Steuererklärung? Der normale Arbeitnehmer bekommt zu 99% was raus und lässt sich das einfach nur aus Bequemlichkeit entgehen.

    @'AcidRain": Vielleicht solltest du erst nochmal lesen was ich geschrieben habe und dann überlegen, ob das wirklich keine Antwort auf deine Frage war! Meine Wenigkeit ist Buchhalter mit dem zusätzlichen Schwerpunkt Steuern, von daher kenne ich mich damit schon noch aus. Welche Expertise kannst du denn vorweisen in der Richtung?!

    Die Finanzbehörden werden dem Vernehmen nach im Grunde deinen steuerlichen Vorabzug auf der Basis deiner bisherigen Steuererklärungen und damit einhergehenden Bescheide errechnen. Diesen erfährt dein Arbeitgeber durch den automatischen Abruf der sogenannten elektronischen Lohnsteuermerkmale.
    Bisher wurde außer der Änderung an sich nichts wirklich kommuniziert und auch meine Antwort ist einfach nur eine der eigenen Kenntnisse über den Fiskus und Arbeitnehmerschaft geschuldete Vermutung.

    Du willst wissen, wie du die Berechnungsgrundlagen für das Finanzamt optmieren kannst? Schaffe doch einfach mal Berechnungsgrundlagen, in dem du so viele Steuererklärungen wie möglich nachreichst. Mit den daraus resultierenden Ergebnissen kommen ganz bestimmt bessere Resultate für dich zustande als mit den statistischen Durchschnittsberechnungen.

  • Wie ihr jetzt drauf kommt, dass wir bisher keine Steuererklärung gemacht haben, ist mir schleierhaft :D

    Was ich wissen wollte wurde dann wohl indirekt beantwortet,
    und zwar dass das Finanzamt anhand der letzten Steuererklärungen den passenden Faktor bestimmt.
    Danke, mehr wollte ich nicht wissen :D

  • ich halte das gedöns unserer regierungs clowns für das was es ist. Da wird suggeriert, dass man was ganz tolles aus dem hut gezaubert hat.. obwohl es bei genauerem hinsehen total für den arsch ist. Wer wirklich das bischen geld im jahr über jeden monat braucht, der hat ein problem. Aber nicht mit damit, wie die steuer monatlich veranschlagt wird. Am ende gibt es einen steuersatz , der gilt für das gesamte einkommen. Jeder zahlt die gleichte steuer . Der splitting tarif ist temporär.

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