PStTG: ebay und co Schnittstelle für das Finanzamt

  • Wobei da aus meiner beruflichen Erfahrung auch die Datenerhebung und die Nutzung der erhobenen Daten ganz weit voneinander entfernt ist.

    Man schafft hier aktuell einen rechtlichen Rahmen, mit dem weitere Regelungen Rechtssicherheit verschafft.

    Welche Daten wann und wie übermittelt werden, ist nicht klar. Was aber klar ist, man sucht nach Möglichkeiten den Handel mit hochpreisigen Dingen (Haus und Hof, Wertgegenstände etc) zu überwachen oder zu besteuern. Den normalen Rahmen muss aber definieren, denn was hat Vater Staat für ein Interesse an den 30 Auktionen mit Kinderbekleidung.

  • §15 Absatz

    Zitat

    (1) Die Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung über amtlich bestimmte Schnittstellen zu erfolgen. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz im Bundessteuerblatt bekannt.

    Im Bundessteuerblatt scheint dazu noch nichts bekannt gegeben worden zu sein.
    Aufschlussreich ist aber tatsächlich die Seite des Bundeszentralamtes für Steuern.

    Dort kann man u.a. entnehmen, dass die Daten zum 31.12.2023 erhoben werden müssen und dann im Zeitraum vom 01.-31.01.2024 übermittelt werden müssen.
    Eine Schnittstelle dafür scheint noch nicht bereitzustehen, aber ein Entwurf darüber wie der zu übermittelnde Datensatz auszusehen hat.
    Außerdem kann man sich eine Auskunft darüber einholen, ob man selbst ein betroffener Plattformbetreiber ist.

    In Deutschland zu leben ist so kompliziert....

  • 1 Ok. Jetzt will/muss ebay von mir eine Umsatzsteuer ID haben.
    2 Als Kleinunternehmer habe ich keine.
    3 Bei der Beantragung wird nach der Steuernummer, unter der ich beziehungsweise das Mandant umsatzsteuerlich geführt wird, gefragt.
    4 Umsatzsteuer zahle ich ja nicht, weil Kleinunternehmer.
    GOTO 2

  • Blöde Frage, aber als Kleinunternehmer, ohne Umsatzsteuerpflicht, nutzt du doch deine "normale" also, die Steuernummer der Privatperson.
    Unter der wirst du auch umsatzsteuerlich geführt, auch wenn du keine Umsatzsteuer abführst (weil befreit), oder?

  • beim Finanzamt anrufen und klären, ist der einfachste Weg, dauert aber etwas länger als direkt über Saarlouis. Ansonsten Schriftlichen Antrag an Saarlouis stellen per Post. Aber bitte nicht beides auf einma, sonst entsteht bei denen Chaos [ap]

    Steuernummer ist 10 Stellig (2x 5 Stellen) und die wird dort auch abgefragt. Das Feld Eingabehilfe nutzen, dort wird erklärt welche der Stellen benötigt werden! Bei uns sind die ersten 2 Stellen einfach weg zu lassen weil im Formular schon vorhanden.

    -->

    das Einzige was am Ende zählt ist
    dass ihr lebt was ihr liebt und liebt wofür ihr lebt


    Kodi HTPC - W11 | AMD Athlon 3000G | Pioneer A 504R Bj. 96
    OMV NAS - NAS | Emby Server | LogitechMediaServer
    3x Logitech SqueezeBox & 3x RasPi PiCorePlayer
    Unifi Netzwerk | Sophos XGS Firewall | Agfeo TK | Kentix Security
    Loxone SmartHome

  • Zitat

    Ihr Antrag führte zu folgendem Ergebnis:
    07 – Eine Vergabe der USt-IdNr. ist nicht möglich!

    Nach den von Ihrem zuständigen Finanzamt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelten Daten sind Sie (noch) nicht als umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer registriert.

    Was auch absolut richtig ist in der Aussage.
    Man macht das alles keinen Spaß mehr.

  • hab gerade mit Frauchen gesprochen - beim FA melden, da herrscht auch noch Chaos und pure Verzweiflung weil keiner Infos hat wie das genau ablaufen soll.
    Die setzen dann das Signal und beantragen die UstID.
    Problem das auf dich zu kommt, du darfst dann vierteljährig die Ust Voranmeldung machen.

    das Einzige was am Ende zählt ist
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    2 Mal editiert, zuletzt von noob_at_pc (29. März 2023 um 15:02)

  • Ein like für Info - ein mentales Dislike für den Wahnsinn.
    Wir machen mit ebay keine 1000 Euro im Jahr vor Steuer.
    Wird von Woche zu Woche fraglicher, ob wir am Ball bleiben.
    Und wenn ich an etsy denke? Oder auch hier an das Forum?
    Noch hat zwar weder Amazon noch Google nach einer UstID gefragt, aber das ist ja nur eine Frage der Zeit.

    Das wird am Ende auch nicht soooo viel mehr Arbeit sein. Aber sowas von unnütz.

  • Wir machen mit ebay keine 1000 Euro im Jahr vor Steuer.


    Das wird am Ende auch nicht soooo viel mehr Arbeit sein. Aber sowas von unnütz.

    interessiert nicht, wenn UstID dann musst du :P

    ja das ist wirklcih ganz interessant das Thema zumal die ganze Prüfung etc. garnicht wirklich machbar ist.... abwarten und Tee trinken (bitte mit Schuss ;) )

    das Einzige was am Ende zählt ist
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  • Das habe ich nun von meiner Ehrlichkeit.
    Nichts aus Ärger.

  • Ich habe mir das hier alles nochmal ganz genau durchgelesen.

    So 100% schlau bin ich noch nicht, aber es scheint mir so zu sein:

    Kleinanzeigen, Flohmarkt, der ganze Privatverkauf von gebrauchten Sachen ist hier überhaupt gar nicht betroffen, es ändert sich absolut nichts - sehe ich das richtig?

  • genau das ist das Problem, es sind auch Privatleute betroffen

    Zitat

    Von einer Meldung durch die Plattformbetreiber freigestellt sind Anbieter, die im Meldezeitraum weniger als 30 Artikel verkauft und insgesamt weniger als 2.000 Euro eingenommen haben.

    Diese Grenze liegt über der Freigrenze von 600 Euro an Gewinnen im Jahr.
    Wird diese überschritten, werden auch die Einnahmen aus privaten Verkäufen voll einkommenssteuerpflichtig.

    Die Meldepflicht soll es Finanzämtern erleichtern, die Einnahmen von Privatverkäufern einer Prüfung zu unterziehen und bei nicht angegebenen steuerpflichtigen Gewinnen eine Nachzahlung zu verlangen.

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  • Eben. Auch wenn du bei den 50 verkauften Dingen 50x "Verkauf ist nicht zu stande gekommen" raushaust, dürfte das dennoch triggern.

    Mal abgesehen vom Flohmarkt und privat-zu-privat Barverkauf ist kleinanzeigen.de aber dennoch etwas, wo man "Glück" haben kann.
    Da dürften wohl nur größere in ein Raster passen und einen Hinweis an einen Sacharbeiter des FA auslösen.

    Was nach wie vor wirklich fies ist, dass es voll versteuert wird.
    Kommt man an die 600 (oder mit Gewerbe an die 420), werden diese auch voll mitversteuert.
    Das motiviert mal so gar nicht.

  • Also gut, danke für den Link zu Taxfix.

    Ich glaube hier liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor!

    Das was ich die ganze Zeit meine, also meine alten Kram verkaufen und somit "Flohmarkt im Internet" machen ist weiterhin absolut steuerfrei und total in Ordnung.

    Es geht um die Leute, die nebenbei paar Euro machen wollen und Sachen herstellen oder kaufen, nur um sie weiter zu verkaufen.

    Siehe z. B. folgender Absatz:

    "Kaufst und verkaufst du sogenannte andere Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor."

    "Dinge des täglichen Gebrauchs kannst du steuerfrei verkaufen. Der Verkauf von Kinderkleidung, Büchern oder des Privatautos bleiben also steuerfrei. Zumindest dann, wenn du es nur in einem üblichen Rahmen machst. Entrümpelst du beispielsweise deinen Keller und findest ein paar Schätze, die du verkaufen möchtest, kannst du das ohne Probleme machen."

  • Das weiß ich - das weißt du - das weiß das Finanzamt.
    Aber ebay interessiert das nicht. Keine ID -> kein Verkauf.

    Telefonat war einigermaßen angenehm mit dem FA.
    Ich muss da noch was elster um-haken und dann dauert es noch locker 6 Wochen.
    6 Wochen im Internet nichts verkaufen. Tut mir vielleicht auch mal ganz gut.

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