Fast alle Felder werden mir Rot als Fehlerhaft markiert.
Gibts das Formular auch zum ausdrucken? Da wird nix rot markiert und Nachfragen des FA-Beamten kann man ggf. telefonisch klären.
Fast alle Felder werden mir Rot als Fehlerhaft markiert.
Gibts das Formular auch zum ausdrucken? Da wird nix rot markiert und Nachfragen des FA-Beamten kann man ggf. telefonisch klären.
Diese Angaben MÜSSEN online gemacht werden. Ein Ausdrucken und Einreichen in Papierform ist nicht vorgesehen, so wie ich das gelesen habe.
Digitalisierung in Deutschland muss ja auch mal losgehen.
ABM Maßnahme für Steuerberater (meine Meinung), denn die Generation über 60 wird sich bei Elster wohl idR den Arsch brechen.
in Bayern geht es Online, ausfüllen am PC oder Formulare
Gerade noch einmal nachgelesen: in NRW geht das in Papierform nur nach einem Härtefallantrag: https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldu…en-werden-72951
Ich freue mich auch schon.
Habe die Tage das Schreiben auch erhalten.
Ich warte noch etwas mit dem Bearbeiten. Urlaub geht vor
ne dumme frage hab ich noch ... so als österreicher, der sich das erste mal mit deutschen sachen auseinander setzen muss:
wozu ist das eigentlich gut?
wenn ichs richtig verstehe, wurde doch bisher die grundsteuer auch von euren freundlichen beamten erledigt. was is passiert? sind die noch fauler/dümmer geworden, oder ists eher eine art beschäftigungstherapie?
was kann man da neu eintragen, was nicht eh in deren portalen steht? speziell in bw scheints da ja nur um zahlen zu gehen, die eh schon jedes amt hat.
außerdem kümmert sich scheinbar der eigentlich betroffene, das finanzamt, doch erst 2025 darum. warum muss der deutsche bürger also in nur wenigen monaten (wo wahrscheinlich die reg. am system länger dauert) das in 4 monaten erledigen?
und nö, ich will hier keinen verarschen, ich frag mich das wirklich!
Diese Angaben MÜSSEN online gemacht werden. Ein Ausdrucken und Einreichen in Papierform ist nicht vorgesehen, so wie ich das gelesen habe.
Ich (Bayern) habe jetzt den genauen Wortlaut des Vorankündigungsschreibens nicht mehr im Kopf, dort wurde aber explizit darauf hingewiesen, dass man sich die Formulare ausdrucken und ggf. sogar im FA abholen kann. Einer Abgabe in Papierform scheint damit zumindest in Bayern nix im Wege zu stehen.
wozu ist das eigentlich gut?
wenn ichs richtig verstehe, wurde doch bisher die grundsteuer auch von euren freundlichen beamten erledigt. was is passiert? s
Es gab ein Gerichtsurteil dass die Grundsteuer in der jetzigen Form so nicht zulässig ist.
Natürlich kocht jetzt jedes Bundesland trotzdem sein eigenes, mehr oder weniger neues, Süppchen.
is also total sinnfrei, wenn ich deine worte richtig interpretiere *totlach*
gut, nicht, dass ich das aus at nicht kennen würde: aktuell dem ex-basti-führer sein erbe in sachen krankenkassen zusammenlegung.
sollte 1 mrd. gelt sparen, kostet bis jetzt aber 1/4 mrd. gelt mehr und hat nix gebracht, außer dass die krankassen-knechte alle frust schieben *g*
wozu ist das eigentlich gut?
Das "warum die Neufestsetzung Theater" hat da_user im Prinzip schon beantwortet. Wenn du noc ein paar weiterführende Info haben möchtest hilft dir vielleicht das Video meiner Hausverwaltung: https://youtu.be/Z1-8sQtUsvc.
Die Frage nach dem warum sie nicht einfach auf die vorhanden Daten zurückgreifen können dir wahrscheinlich nicht mal die zuständigen Beamten in 'deinem' Finanzamt beantworten. Bei mir (Neubau vor zwei Jahren gekauft in Bayern) ist das noch einfach. Ich hab alle Unterlagen. aber bei Muttern (mindestens 200 Jahre alter Bauernhof mit verpachteten Flächen, rund150 Jahre in Familenbesitz in Niedersachsen), ... lass es mich mal so sagen: Ich bein froh dass ich das nicht machen muss. Das ist wahrscheinlich einmal so um 1960 die Festsetzung passiert und Unterlagen hat auch keiner mehr.
'Vermutung' eines befreundeten Steuerberaters: "Die wollen auf ne für sie einfach Art ihre Unterlagen auf den aktuellen Stand bringen." Der kotzt schon seit Monaten weil ihm seine Mandaten die Bude einrennen nachdem sie das Informationsschreiben gekriegt haben und er und seine Leute jetzt bis ende Oktober zu nix anderem mehr kommen.
Und damit sind wir schon beim 'größten Witz' an dem Ganzen. Du hast vier Monate Zeit nur damit die ganz in Ruhe die Grundsteuer für 2025 festsetzten können.
(sorry, wurde etwas länger. Ich musste mal Dampf ablassen )
Gibts das Formular auch zum ausdrucken
In Bayern ja. Du könntest uns sogar die Papierformulare beim Finanzamt oder der Gemeinde abholen wenn du das wolltest. Klick mal uf den Link den Pietro weiter oben gepostet hat. Da findest du alle möglicherweise nötigen Formulare inklusive 'Ausfüllanleitungen. Und sogar einige auf spezielle Fälle (z.B. Eigenheim, Eigentumswohnung und natürlich Bauernhof) angestimmte Videos.
In Schleswig Holstein kann man sich den Kram auch ausdrucken.
Hab gestern das Schreiben bekommen. Da ich schon einen Elster Account hatte und man per Karte Hebesätze und Flurstücke bei uns einsehen kann war ich in 20 Minuten durch.
Viel Wind um nichts. Aber alle Informationen konnte ich mir online besorgen bis auf das Baujahr des Hauses. Ich halte es tatsächlich für Faulheit der Beamten.
würde mich echt interessieren wie es dann weiter geht…
Bodenrichtwerte hier: zwischen 400 und 1200 Euro pro qm…
Grundstücksfläche: 1200qm
damit es sich einfacher rechnet, nehmen wir mal 500 Euro pro qm und 1000qm Grundstück.
Macht 50000 Euro. Hebesatz hier, 330%, also, wieder, wegen einfacher Rechnung: 150000 Euro.
Und jetzt weiter?
In 2 Jahren bequemt man sich dann und gibt den Bürgern dann den neuen Betrag den er per Steuer zahlen soll?
jetzt ist bei diesem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit, sagen wir mal wieder zum leichteren rechnen, 10 Wohnungen / Parteien…
Hat dann jeder dieser 10 Parteien diese 150000 abgegeben und zahlt dann den entsprechenden Betrag? Oder wird das dann, keine Ahnung wie, da es nicht gefordert ist, dass es ein Mehrfamilienhaus ist hier in BaWü, jeder dieser 10 Parteien dann entsprechend nur ein zehntel zahlen?
Und was machen die, da die Wohnungen unterschiedlich groß sind (50 und 150qm Wohnfläche), wie wird da verfahren? (Wird auch nicht angegeben in BaWü)
Müssen/dürfen, die, die in kleineren Wohnungen auf diesem Grundstück leben den gleichen Betrag bezahlen?
ach, so viele Fragen
In Schleswig Holstein kann man sich den Kram auch ausdrucken.
Hab gestern das Schreiben bekommen. Da ich schon einen Elster Account hatte und man per Karte Hebesätze und Flurstücke bei uns einsehen kann war ich in 20 Minuten durch.
Viel Wind um nichts. Aber alle Informationen konnte ich mir online besorgen bis auf das Baujahr des Hauses. Ich halte es tatsächlich für Faulheit der Beamten.
Absolut,
total unnötig die Eigentümer damit zu nerven.
Das Problem ist ja, das die Grundbuecher wohl immer noch nicht digital sind, und ich bin mir noch nicht mal sicher, das ich es fuer wuenschenswert halten wuerde, die zu digitalisieren. Ich traue da einfach nicht der IT-Kompetenz von Behoerden, oder vielmehr der IT Kompetenz von irgendwelchen Schwachmaten, an die die zustaendigen Ministerien das IT fuer ihre Behoerden outgesourced haben, und die vor allem abzocken wollen. Da ist sehr leicht mal einfach Grund und Bodenrecht *schwups* im IT-Nirvana verschwunden oder durch hacks veraendert.
mmmmh...
ok!
Hab es jetzt mal provisorisch ausgefüllt... (noch nicht abgeschickt, frage erst eine BEkannte beim Finanzamt :D)
DIe Erklärungen in Elster...
Ach, schön, Beamtendeutsch....
Naja, wenn man mit den Begrifflichkeiten nur einmal (oder zweimal) in seinem Leben zu tun hat, tut man sich echt übelst schwer...
Fängt (bei mir) schon an, Gemarkung... (klar, schonmal irgendwie, irgendwo gehört) ==> Edit: steht übrigens auch in dem Schreiben vom Finanzamt (hätte mal umblättern sollen ^^)WTF...Such mal im Grundbuchauszug den Wert davon... OMG...Dass die damit dann den Ort meinen... Schreibt's doch hin! Damit das auch ich verstehen kann... Einfache Sprache... DAS wäre mal was tolles... Genau wie wenn ITler oder Ärzte irgendwas erklären und einfach nur in ihrer Sprache bleiben... das nutzt dem Metzger oder Schreiner halt herzlich wenig, außer Bahnhof nichts gewesen... Dann stehste da mit schönen Haar und hast weiter keine Ahnung...
Ok, aber ansonsten...
viele meiner Fragen oben, wurden geklärt... (was Wohnungs-Eigentümer im MFH angeht), mit EINEM Grundstück!
In Elster, wohlgemerkt, jetzt nur auf BaWü bezogen mit den Angaben, muss man einmal die Gesamtgrundstücksgröße eingeben, Beispiel wieder 1000qm.
Dann der Teil der einem gehört, mit Zähler und Nenner, steht z.B. auch im Grundbuch... 150 von 1000 Teile (als Beispiel).
Und im der zweiten Teil dann, da muss man selbst rechnen.
Da wird gefragt, wie groß denn jetzt "mein" Grundstück davon ist...
Also, die angegebenen Grundstücksgröße, geteilt durch den Nenner, mal den Zähler.
Hier wieder: 1000qm / 1000 * 150, wären dann 150 qm, Bodenrichtwert eingeben, fertig.
Auch keine ABfrage nach dem Hebesatz... wie ich "panisch" befürchtet habe... Dann mal schauen was man in 3 Jahren dann an Steuern abdrücken darf.. Aktuell sind es ~150 Euro jährlich an Grundsteuer für die Eigentumswohnung...
@Acid_Rain mit der Gemarkung geht es mir ja schon so: Soll ja lt. dem Schreiben des Finanzamtes der Ort sein. Trage ich bei Elster den Ort ein, und ich speichere alles, kommt sofort eine Fehlermeldung: Sehen sie bei Markierten blah blah nach. Und es wird die Gemarkung als Fehlerhaft gekennzeichnet. Wie soll man da weiter kommen?
Auch wenn du exakt den Ort so reinschreibst, wie auf dem Schreiben (Rückseite mit Flur/Flurstück) vom Finanzamt?! Oooooook!
DAS ist dann schon merkwürdig... oO
Notfalls halt echt dort anrufen / per eMail kontaktieren...
Ich habe es jetzt geschafft. Hat aber auch ewig gedauert. Ein Fehler war immer
@Acid_Rain mit der Gemarkung geht es mir ja schon so: Soll ja lt. dem Schreiben des Finanzamtes der Ort sein. Trage ich bei Elster den Ort ein, und ich speichere alles, kommt sofort eine Fehlermeldung: Sehen sie bei Markierten blah blah nach. Und es wird die Gemarkung als Fehlerhaft gekennzeichnet. Wie soll man da weiter kommen?
Zur Erläuterung: Die Bezeichnung Gemarkung ist keine Erfindung von den heutigen Finanzämtern. Die Zuordnung gibt´s schon seit über 150 Jahren und kommt aus der Landesvermessung. Was wiederum einen steuerlichen Hintergrund ahtte. Auch schon zu Kaiserzeiten. Diese übergeordnete Bezeichnung ist oft gleichbedeutend mit dem Ort, aber nicht zwingend. Das ist aber nur bei kleinen Orten so. In größeren Orten gibt es mehre Gemarkungen. Im Grundbuch sind die jeweils zutreffenden Bezeichnungen festgehalten. Alternativ über die Geoportale der entsprechenden Bundesländer überprüfbar.
Ist wie in der Computerordnerstruktur:
Übergeordneter Ordner = Gemarkung, Zusammenfassung mehrer Fluren
Unterordner = Flur, Zusammenfassung vieler Flurstücke
Datei = Flurstück
Gemarkung Bemerkung ? Also ich finde diese neue Grundsteuer ist eher ein Gau !
Ja, ich weiss. Mit Nazi Vergleichen erschlaegt man jede Diskussion.
Ich meinte ja auch "Groesster Anzunehmender Unsinn".
Ich musste bei Gemarkung den Stadtteil angeben. Die Stadt ging nicht.
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