Ich hab damals für den Gasversorger die gaszählet abgenommen für stillgelegten Heizungsanlagen. Und an der Straße ggf. Dicht gemacht.
Hintergrund ist, dass er die unsichere Gasanlage (vom gasanschluss über die Heizungsanlage bis zum Schornsteinende) nicht versorgen darf. Zur Not gibt es ja heizstrahler ... so wurde damals argumentiert...
Schon mal einen Gebäudeenergieberater kontaktiert? Die stellen auch neue Konzepte und erstellen eine praktische Übersicht über eonsparpotentiale ...