Es steht überall, daß man 3m zur nächsten Bebauung und zur Straße einhalten muß. Ist das dann überhaupt möglich, da ich ja selbst bei Wandmontage unter die 3m komme?
Muß man die 3m auch zum nächsten Haus einhalten? Dann müßte das Gerät ja fast mittig stehen und genau da ist unser Eingang.
Die 3 m Abstandsflächen beziehen sich auf Bauwerke, welche nach Bauordnung genehmigungspflichtig sind. In Sachsen steht bspw. dass Bauten kleiner 10 m² keiner Genehmigung bedürfen. Des Weiteren gilt bspw. bei Garagen entweder direkt an die Grenze oder 3 m Abstand (je nach Höhe des Gebäudes kann das auch mehr sein) sind einzuhalten. Dazwischen gibts nichts. Dann gibts auch noch die Baulinie nach vorn zur Straße, welche ggfs. eine Rolle spielt.
Von daher die Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes ziehen und entsprechend prüfen was genehmigungspflichtig mit entsprechenden Auflagen ist.