Keinen Ahnung ob einem der Energieversorger oder Messtellenbetreiber nen Strick draus drehen kann wenn man das BKW mit einem Zähler ohne Rücklaufsperre betreibt und dazu noch über der Bagatellgrenze von 600W liegt. Normalerweise wird bei der Anmeldung auch ein neuer Zweirichtungszähler eingesetzt, falls nicht eh schon vorhanden.
Ein BKW an einem Zähler ohne Rücklaufsperre zu betreiben ist ein ziemlicher Strick dem einem da gedreht werden kann. Da wird sogar von Betrug gesprochen.
Fairer wäre natürlich wenn die Zähler das was man erzeugt rückwärts zählen, aber das können wir durch die Krise gebeutelten Unternehmen wie RWE ja nicht antun.
Nein, finde ich grundsätzlich nicht fairer.
Im Strompreis ist ja nicht nur der reine Strompreis enthalten, sondern auch Gebühren für Netzbetreiber & Co.
Wenn du jetzt Strom einfach so eine kWh einspeist, hat die dir dein Stromanbieter zuvor verkauft und kann jetzt zwar deine kWh an jemanden anderen verkaufen. Wahrscheinlich musste er aber diese kWh vorher teurer einkaufen, als er sie jetzt verkaufen kann (Sonne!). Zudem kommt, dass er ja die Netzdurchleitung irgendwie gezahlt hat, aber jetzt nicht mehr mit der Abrechnen kann sondern auf all seine Kunden umlegen muss.
Darum steht da ja auch der Vorwurf des Betruges im Raum.
Wenn sich natürlich die VDE durchsetzt und es dazu eine Bagatellgrenze gibt, dann haben sich ja m.E. alle darauf irgendwie geeinigt.