Der Stromzähler muss nur eine Rücklaufsperre haben, der eingespeiste Strom muss nicht erfasst werden.
Müssen wir das wirklich nochmal durchkauen?
Zitat8. Sind besondere Zähler für den Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen notwendig?
Das hängt vom bereits vorhandenen Zähler ab. Ist nur ein „normaler“ Zähler (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre) vorhanden, muss er gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden.
[...]
Ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss demnach ein Zweirichtungszähler genutzt werden. Die Kosten dafür müssen selber getragen werden.
https://www.vde.com/de/fnn/arbeits…lagen-steckdose
Das kann natürlich auch Gängelung sein, dem will ich nicht widersprechen. Aber Fakt ist es, dass es nunmal die VDE-Normen so wollen. Und eine fachgerecht Installierte Anlage, so wie es das Gesetz fordert, kann man in der Praxis mit "normgerecht nach VDE-Normen" gleichsetzen. Uns spätestens, wenn die Netzbetreiber bestimmte Normen in Ihren Anschlussbedingungen fordern, kommt man da nicht mehr aus.
Dem kann man natürlich mit zivilen Ungehorsam begegnen, sollte sich aber bewusst sein, dass der Schuss im Falles eines Falles so richtig gewaltig böse nach hinten losgehen kann. Spätestens wenn sich die Staatsanwaltschaft mit einem unterhalten will...
Ansonsten gibt es zu diesen Balkonanlagen einen separaten Thread, dieser hier wurde schon ausgelagert, weil Themenfremd. Diesen Thread kennst du übrigens, da du ihn erstellt hast. Und dort habe ich obiges bereits schon zitiert.