Mediathek Downloader

  • Da ich ja gerade am üben und persönliche Mediathek füllen bin, hab ich heute Abend mal die Edgar Wallace Filme von 3Sat aufgenommen.

    Beim Einsortieren, dachte ich an den Hinweis eines Forenmitglieds doch eher die Sachen aus der Mediathek zu nehmen, da die Daten natürlich sauber geschnitten sind.

    Mit Hilfe des mtv_dl Tools dann mal kurz nachgesehen und komischerweise gibt's da nur Einträge mit 2m Länge? Ein Gegencheck auf der Webseite zeigt aber ganz normal eine Verfügbarkeit bis in 2 Wochen an.

    Gibt's da einen Trick oder sind die Download Mediathek Daten einfach nicht so aktuell wie die Website?

    Aktueller Stand meines PoC Produktivsystems:
    Server: NAS, AMD Ryzen 3, 8GB RAM | Debian 10 Buster, NFS via ZFS, TVHeadend, Emby
    Clients: RPi3, Kodi 18 | Android Box, Kodi 17 | Emby App für Tablets und Smartphones

  • Ein Denkanstoß bzgl legal/illegal

    Wenn eine Website/Mediathek diese Filme kostenlos publiziert könnte es sein, dass explizit diese Mediathek die Erlaubnis (Lizenz) dazu hat. Das ist nicht gleichbedeutend damit, dass die Filme runtergeladen und für den persönlichen Gebrauch archiviert werden dürfen. Das mag irgendwo im kleingedruckten der AGBs stehen.

    Jetzt müssen wir uns noch darüber einig sein, dass Streamen != Download ist auch wenn in beiden Fällen die Daten auf dem Rechner vorliegen. Das eine ist halt im Cache/Temporäres Verzeichnis und steht nach einem Reboot nicht mehr zur Verfügung, das andere ist permanent verfügbar.

    Ich bin mir unsicher, wie es sich gerade mit den Filmen von Edgar Wallace verhält. Vielleicht sind diese Lizenzfrei zu bekommen. Wenn aber nicht, dann verstößt der Download gegen das Urheberrecht.

    Das nur mal so am Rande erwähnt ;)

  • Das ist genau das gleiche Phänomen wie bei den Astrid Lindgren Filmen und Serien die auf dem ZDF kommen. Sind auch in Mediathekvoewweb nicht zu finden. Zumindest nicht aktuell. Andere Astrid Lindgren Sachen sind aber schon seit fünf Jahren ununterbrochen verfügbar.

    Da hilft nur eines: youtube-dl anwerfen und dann versuchen ob es mit der Website URL funktioniert. Und das tut es in der Regel auch. Ist nunmal nicht so komfortabel.

    Wieso manche so nen rechtlichen Unterschied machen ob ich meine Privatkopie im TV Aufnehme oder von der Website downloade kann ich nicht nachvollziehen, dafür ist unter anderen wohl die GEZ da, damit die Lizenzgeber entschädigt werden. Ich würde auch nicht sagen das man aktiv einen Kopierschutz umgeht wenn man das von der Website lädt.

  • Oha, da hab ich ja was losgetreten :D

    Aber darkside40 hat schon recht, exakt die gleichen drei Filme sind vom ZDF seit drei Jahren verfügbar.

    Also danke für die Infos, ich hab ja immer noch meine TV-Aufzeichnung, die kann ich ja auch nehmen - also alles legal.
    Und da ich ja offenbar nichts übersehen habe, betrachte ich meine Frage und das Thema als erledigt.

    Aktueller Stand meines PoC Produktivsystems:
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    Clients: RPi3, Kodi 18 | Android Box, Kodi 17 | Emby App für Tablets und Smartphones

  • Wenn eine Website/Mediathek diese Filme kostenlos publiziert könnte es sein, dass explizit diese Mediathek die Erlaubnis (Lizenz) dazu hat.

    Davon gehe ich auch aus. Und das für einen bestimmten Zeitraum. Daher:

    Das ist nicht gleichbedeutend damit, dass die Filme runtergeladen und für den persönlichen Gebrauch archiviert werden dürfen.

    Das steht für mich eher im Konjunktiv. Ich gehe auch davon aus, dass bei Lizenz-Sachen die bspw. ARD laut Vertrag mit dem Lizenzgeber keinen Download anbieten darf. Wenn sie aber keine wirksame technische Maßnahme zum Schutz des Werkes (vor Download) in die Mediathek einbauen, dann sehe ich den Download als Konsument unproblematisch. Wahrscheinlich hinken die da nur hinterher (wie bei Geo-Block) - wird wohl nicht mehr lange dauern, bis ein wirksames DRM (zumindest bei nicht-Eigenproduktionen) eingebaut wird. Und dann ist die Sache klar.

    Server: NSA325 v2

    Clients: Raspberry Pi3 [leia] ---- Amlogic 905 Chinaböller [leia] ---- Odroid C2 [leia] ---- Amlogic 912 Chinaböller [leia]

    Lieblingssong: Theo mach mir ein Bananenbrot! [Rolf Zuckowski]

  • Grundsätzlich besteht zudem ja noch das Recht auf privatkopie sofern es von einer legalen Quelle stammt (wobei ich bei einer offiziellen Mediathek ausgehen würde) und man keinen wirksamen Kopierschutz umgeht (den ich hier bei einem einfachen http transport nicht sehen würde). Der einzige Knackpunkt wäre ein Verstoß gegen den Benutzungsvertrag der Webseite. Dies wäre aber a) dann eine zivilrechtliche Sache und keine Strafrechtliche und b) muss dieser auch wirksam zustande gekommen sein (was zum Beispiel bei einer Nutzung ohne benutzeraccount eher zu verneinen wäre)

  • Ob all die Jahre zuvor Videorekorder genutzt haben, sich strafbar gemacht haben? Ist ja auch ne Privatkopie gewesen, oder?

    Natürlich war das auch eine Privatkopie. Und die, die es ausgestrahlt haben hatten auch eine Lizenz dafür und du hast auch GEZ bezahlt. Somit ist das auch laut den Nutzungsbedingungen völlig ok. Die 3sat Seite hat noch nichtmal Nutzungsbedingungen ;). Man verweist nur darauf, dass man zur ARD und ZDF gehört. Die haben welche, aber dort findet man nichts über einen Download.

    Eine Privatkopie ist absolut zulässig solange man keinen wirksamen Kopierschutz dafür umgehen muss. Ist ein Kopierschutz vorhanden, darf man auch keine Privatkopie davon machen. Zumindest liegt diese Thematik in einer Grauzone, die eher in Richtung Schwarz tendiert (oh gott...darf ich "schwarz" in dem Kontext überhaupt noch sagen? :D ).

    Ich weiß ja nicht, wie alt hier die meisten sind, aber wir haben früher noch VHS Kassetten mit 2 Videorecordern kopiert. Den einen (der Empfänger) auf den Kanal des anderen (des Senders) eingestellt und dann bei dem Sender auf Play und beim Empfänger auf "Record" gedrückt. Das ging ne ganze Weile bis:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Macrovision

    aufkam ;). Da musste man sich dann ein Zwischengerät besorgen ;)

  • Ich weiß ja nicht, wie alt hier die meisten sind, aber wir haben früher noch VHS Kassetten mit 2 Videorecordern kopiert. Den einen (der Empfänger) auf den Kanal des anderen (des Senders) eingestellt und dann bei dem Sender auf Play und beim Empfänger auf "Record" gedrückt. Das ging ne ganze Weile bis:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Macrovision

    aufkam ;). Da musste man sich dann ein Zwischengerät besorgen

    Oh Gott, ich glaub ich bin noch älter!!

    So professionell war ich nicht. Hab ja auch vor´m Radio oder bei MTV gesessen und meine Musik mit angespanntem Finger versucht ohne den Beginn zu verpassen, aufzunehmen!

    Was für Zeiten! Was für ein Streß! [ai]

    Aber trotzdem Dank für die ausführliche Aufklärung. Hab ich so auch noch nicht gewusst, wie´s sich damals verhalten hat.

  • Eine Privatkopie ist absolut zulässig solange man keinen wirksamen Kopierschutz dafür umgehen muss. Ist ein Kopierschutz vorhanden, darf man auch keine Privatkopie davon machen. Zumindest liegt diese Thematik in einer Grauzone, die eher in Richtung Schwarz tendiert (oh gott...darf ich "schwarz" in dem Kontext überhaupt noch sagen? :D ).

    Komischerweise lese ich das auch immer wieder in verschiedensten quellen, aber kein Kommentar geht auf den Einschränkenden Satz des §108b ein

    wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Die Rechtslage ist da kein bisschen grau. Ja der Vorgang ist zwar grundsätzlich strafbar, im Falle der Privatkopie aber nicht strafbewehrt

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