Sorry, das meinte ich. OptIN.
Bin noch etwas durch vom DSGVO-Email-und-DMS-System was wir hier gerade durchziehen lassen.
OptIN bedeutet halt auch, dass man eine Option anbieten darf, die durch anklicken aktiv wird.
Ich darf also 5 Button nebeneinander machen und nur einer ist für "nur notwendigstes" zuständig. Alle anderen greifen halt mehr ab.
So lange die alle gleich groß sind, ist das nicht abmahnbar. Also werden die "notwendigen" jetzt hellgrau und der Rest schön satt gezeichnet.
Beim TV dürfte der Fokus mMn zB nicht auf einem "alles erlauben" Button stehen.
Im Web ist es egal, da der Fokus durch die Maus gesetzt wird.