Das behauptest du jetzt schon das zweite Mal in diesem Thread. Hast du komplett vergessen was du in Post #32 dazu schon geschrieben hast?Einfuhrumsatzsteuer fällt natürlich an! Und DHL lässt sich die Zoll- bzw. Einfuhrabwicklung auch vergüten.
anscheinend scheinst Du Dich mit den entsprechenden Freihandelsabkommen zwischen Deutschland und Südkorea nicht auszukennen. Nochmals:
Einfuhrumsatzsteuer und DHL-Gebühren fallen nicht nochmals zusätzlich an: