Next Uffreger: Uploadfilter

  • Du wirst lachen, da hier Werbung geschaltet wird ists Kommerziell.

    Nicht zwangsläufig ...

    Darüber hinaus resultiert eine Unternehmereigenschaft nicht aus urheberrechtlichen, sondern aus steuer-/gewerbe- / handelsrechtlichen Regelungen.

  • Du wirst lachen, da hier Werbung geschaltet wird ists Kommerziell.

    Und das selbst dann wenn damit nur versucht wird kosten zu decken, alles total strange

    Seid ihr da sicher? Ich habe mal gelernt, dass kommerziell = Gewinnerzielungsabsicht bedeutet. Wenn hier im Grundsatz nur Einnahmen generiert werden, um die Kosten zu decken, liegt hier insgesamt kein Kommerz vor. So müsste es nach HGB noch immer stimmen. Aber mag sein, dass da noch was anderes reinspielt, was mit unbekannt ist und nun wieder gegen diese Sichtweise spricht.

    Server: NSA325 v2

    Clients: Raspberry Pi3 [leia] ---- Amlogic 905 Chinaböller [leia] ---- Odroid C2 [leia] ---- Amlogic 912 Chinaböller [leia]

    Lieblingssong: Theo mach mir ein Bananenbrot! [Rolf Zuckowski]

  • So wie ich das Verstanden habe ist Bertelsmann nur gegen das Teil weil es noch zu lasch ist, die wollen eine noch verschärftere Version.

    Ich glaube wir müssen bald alle ins Darknet oder was neues aufziehen :cursing:

    Calidors Kino |3m Leinwand |Optoma 131x 3D DLP Beamer|Onkyo 11.2 Avr|HTPC|
    Automaskierung über Cinescreen 2 Steuerung|Teufel Theater 2 7.4.4 Atmos |
    Podest mit 4 Shakern|Alexa mit Braodlink Pro und Rii 8|
    Unraid Server mit Emby,TVHeadend und Iobroker Docker und momentan 40 TB Datenpool|Popcornmaschine :thumbup:

  • Das ist eine ideelle Sicht, keine rechtliche.

    Okay, dann sag mal wann die Impressumspflicht greift. Die gilt ja nicht für rein private Webseiten.
    Ich habe allerdings schon Abmahnungen dazu gesehen weil es halt Werbung gibt. Dir wird gewerblichkeit einfach vorgeworfen.

    Übrigens schön das Du den Weg zurück gefunden hast ;)

    --------------
    Guides nicht mehr verfügbar wegen Youtube unvermögen guten von schlechten Kodi Videos zu unterscheiden.

  • Um Licht ins Dunkel zu bringen, könnte man einfach mal zum örtlichen Gewerbeamt und mal ganz informell nachfragen. Mit etwas Glück sagen die einfach gleich nö und man ist raus aus der Nummer.

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  • Übrigens schön das Du den Weg zurück gefunden hast

    ??? - wie "üblich" lese ich mehr mit als selbst zu posten.

    Die Sache mit der Impressumspflicht für "fast" Alle ergibt sich aus der "eigenen" Begrifflichkeit des TMG. Hier ist per Definition praktisch Jeder Diensteanbieter, der im Internet veröffentlicht,
    es gibt dort keine Differenzierung nach Unternehmen / Privatperson.

    Die einzigen Ausnahmen sind explizit benannt. ( § 2 (5a / 5b)

    §2 5b "definiert" ein Angebot nur dann als nicht kommerziell, wenn es ohne finanzielle Gegenleistung gemacht wird.
    (Damit ist nach TMG auch eine Privatperson impressumspflichtig, wenn mittelbar durch Werbung Einnahmen generiert werden. - das macht die Person aber nicht zum Unternehmer.)

    Die Richtllinie zum Urheberrecht macht keine eigenen Definitionen, es ist also auf die "üblichen" Begrifflichkeiten abzustellen. (kommerziell = unternehmerisch)

    Anekdote am Rande: es wird diskutiert, ob Teile des TMG seit Inkrafttreten der DSGVO obsolet sind - da sie durch höherrangiges Recht "überschrieben" wurden.


    Die Neufassung der Richtlinie zum Urheberrecht wirft die Frage ob unternehmerisches Handeln vorliegt also nicht neu auf, das muß jeder "Anbieter" für sich schon lange in Hinblick auf
    Steuer- / Gewerbe- / Handelsrecht etc. geklärt haben. (Oder es war ihm egal - dann muß er sich auch jetzt keinen "Kopf" machen.)

    Ansonsten bleibt es dabei, dass Uploadfilter kein "Allgemeingut" sind. Ich bezweifle, dass Rechteinhaber Erkennungsmuster zur Verwendung durch Jederman veröffentlichen werden.
    Welche "neuen" Verpflichtungen sich nun eigentlich ergeben, weiß ohnehin niemand genau, solange es nicht durch verbindliche Rechtssprechung konkretisiert wird.
    (Und das wird viele Jahre dauern.)

  • Dem Bertelsmannverein geht der jetzige Stand nicht weit genug.
    Es könnte jetzt auch aus dem Grund scheitern. Die einen sagen "viel zu weit" und die anderen "nicht weit genug".
    Bleibt spannend.

    Unternehmer hin oder her.
    Wir fallen da nicht drunter. Privatpersonen, die ein Forum betreiben und mit Anzeigenwerbung Gelder generieren.

    Das wird uns aber sicherlich nicht aus dem dann geltendem Recht der Rechteinhaber nehmen.
    Bzw uns aus der Pflicht rausnehmen, nicht alles getan zu haben, um nicht durch anderer Leute Werke User ins Forum zu locken und somit Geld zu machen.

    Wir sind hier ja nicht übervorsichtig. Andere Foren haben keine Links, keine Uploads und teilweise dürfen Begriffe wie "*.mkv" nicht mal genannt werden.

  • Noch darf ich ja fremdcontent zitieren:

    Von Golem.de:

    Zitat

    "Strittig dürfte künftig sein, wie lang die kurzen Textausschnitte beispielsweise bei der Anzeige von Suchergebnissen sein dürfen. Hierzu heißt es in Erwägungsgrund 34a, dass die Nutzung kleinster Textausschnitte so ausgelegt werden soll, "dass die Wirksamkeit der in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte nicht beeinträchtigt wird". Das dürfte zur Folge haben, dass nicht einmal vollständige Überschriften oder ganze Sätze angezeigt werden dürfen. Bei einem Google-Test brach unter solchen Bedingungen kürzlich der Traffic zu News-Seiten um 45 Prozent ein."

    Zitat

    "Die Vereinbarung zu Artikel 13 entspricht im Wesentlichen der Einigung im Ministerrat von vergangener Woche. Demnach ist die lizenzfreie Nutzung geschützter Werke auch bei Zitaten, Kritiken und Rezensionen sowie zum Zweck der Karikatur, Parodie oder Nachahmung (Pastiche) erlaubt. Das gilt nach Darstellung des Vizepräsidenten der EU-Kommission, Andrus Ansip, auch für sogenannte Meme im Internet. Kritiker argumentieren jedoch, dass die geplanten Uploadfilter nicht in der Lage sein werden, solche erlaubten Nutzungsformen von illegaler Nutzung zu unterscheiden und daher diese Inhalte blockieren würden. Ein Recht auf Remix sieht Artikel 13 hingegen nicht vor.

    Meme und Gifs sollen demnach lizenzfrei auf urheberrechtlich geschütztes Material zurückgreifen können."

    Das würde in meinem Verständnis Avatare als Problem ausschließen. "Nachahmung" paßt da doch.
    Wichtig ist für mich auch "Rezensionen". Damit dürfte auch weiterhin über Filme geschrieben werden und deren Cover ebenfalls verwendet werden.
    Screenshots von Kodi mit rechtlich geschütztem Inhalt ... well ... no idea. Es ist ja nicht Sinn des Screenshots, mittels dessen geschütztem Inhalt etwas zu erreichen.
    Es dient zur Veranschaulichung. Diese ist aber in der Form nicht aufgeführt.

    Viel Kritik von allen Seiten. Aber vielleicht wird es doch noch gekippt.
    Das Plenum des Europaparlaments und die Mitgliedstaaten müssen noch der nun getroffenen Regelung zustimmen.
    Mitte April sollte es so weit sein.

    Quelle:
    https://www.golem.de/news/leistungs…902-139378.html

  • Je mehr ich darüber grüble desto übler wird der fahle Nachgeschmack...

    Ist das wieder etwas wo die EU versucht die Welt zu regulieren - diejenigen Firmen die kein Business in EU haben interessiert das eh wieder nicht (wie schon die DSVGO). Falls dann zu Klagen kommen sollte (EUGH gegen Megakonzern) macht als Maßnahme der Konzern halt die Schotten dicht - GeoBlocking...

    Und ich seh schon Abmahnwellen rollen die wohl dazu führen daß das große Schliessen oder Abwandern anfängt - damit ist auch nicht wirklich jemanden geholfen...

  • Wird wohl in Zukunft immer wichtiger ne VPN zu haben um im Ausland weiter unbescholten was zu lesen. Ich denke viele Sachen werden da einfach ausserhalb der EU ziehen (Ich hoffe insgeheim das daß ganze für die Penner nach hinten losgeht).

    Calidors Kino |3m Leinwand |Optoma 131x 3D DLP Beamer|Onkyo 11.2 Avr|HTPC|
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    Unraid Server mit Emby,TVHeadend und Iobroker Docker und momentan 40 TB Datenpool|Popcornmaschine :thumbup:

  • Offenbar sind wir nur Idioten, die auf noch schlichtere Kampagnen und Parolen reingefallen sind. So eine undifferenzierte Sichtweise habe ich das letzte Mal in Artikel 13 gelesen.

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