Schön hat unser Bundesrat mal wieder für und nicht gegen den normalen Bürger entschieden! Danke!
Ilegale Downloads bleiben legal für die Schweizer
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Slaytanic -
22. November 2017 um 16:23 -
Unerledigt
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Da hast du grad selbständig die Überschrift so angepasst wie die meisten Leute es verstehen
Straffrei heisst nicht wirklich, dass es legal ist. Es wird einfach nicht verfolgt.
:klugscheiss:
Mich würde einmal interessieren was passiert, wenn die Praxis da ändert. Wären dann die angesammelten Terabytes plötzlich strafbar -
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Gemäss den Nachrichten im Radio vorher ist sogar die Musik- und Filmindustrie mit dieser Lösung einverstanden.
ich finds gut..und die meisten Leute die ich kenne mit grossen Festplattten haben eine (fast) glöeiche grosse Sammlung an Vinyl,CD's, Blurays etc.
Es ist mir aber schon bewusst, dass es auch andere gibt...das sind dann vermutlich die, die an einem Konzert das Gefühl haben ihr Stehplatz sei für Sie reserviert und da dürfe jetzt niemand mit 4 Bier in der Hand durchlaufen oder Sie sogar streifen. Da sie ja soooo viel Geld für die Show bezahlt haben. -
Ich finds auch gut so. War mehr die Frage, was passiert, wenn die Gesetzeslage einmal ändert.
Und für ein Konzert zahl ich natürlich auch gern. Bin wohl aber eher der Typ mit 4 Bier -
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Sollte hier in Deutschland auch so gehandhabt werden.
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Wurde denn in Deutschland schon mal eine Strafe für den reinen Download ausgesprochen?
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Bei popcorn gab es mal etwas:
https://www.golem.de/news/bittorren…510-117014.html -
Das ist p2p @don , ich glaube, reiner Download ist bislang noch nicht abgemahnt worden. Vielleicht weil der "Schaden" zu gering ist und sich das nicht lohnt.
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wie sollte auch der Beweis erbracht werden?
Schließlich müsste die Contentindustrie sich zwischen zB One Click Hoster und Downloader dazwischen schalten.
Es sei denn sie würden einen Honeypot schalten, was aber weder straf- noch zivilrechtlich ginge, weil sie ja ihre eigenen Werke bereitstellen würden.
Das Abmahnen von armen Schweinen, welche P2P nutzen, ist halt ein schönes Geschäftsmodell.
Wären sie wirklich daran interessiert, so würden sie nicht die Nutzer verfolgen, sondern die Quellen. Ist aber natürlich aufwendiger als ne IP Adresse aus dem Emule/Torrent Netzwerkwerk zu pishen. -
Abmahnungen bei P2P gibt es ja nicht wegen dem Download, sondern wegen dem Upload.
Leider Wissen es nur die wenigsten das bei P2P Downloads gleichzeitig auch ein Upload stattfindet und dadurch die Personen sich auch zu einer weiteren Quelle machen.
Dieser wird dann Angemahnt und auch verklagt.Ein reiner Download von illegalem Content wird bisher noch nicht verfolgt, solange man diesen auch nicht weiter verbreitet.
Da ist die Beweisführung für die Industrie noch etwas zu aufwendig. -
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Das ist p2p @don , ich glaube, reiner Download ist bislang noch nicht abgemahnt worden. Vielleicht weil der "Schaden" zu gering ist und sich das nicht lohnt.
Oder weil es in Zeiten von DDLs einfach nicht nachvollzogen werden kann.
Wer heutzutage noch den Esel oder Torrents für "illegales" Zeug nutzt ist selbst Schuld, einfacher ginge es nicht für Abmahnanwälte... -
Da ist die Beweisführung für die Industrie noch etwas zu aufwendig.
Naja, wenn sie die Filehoster erstmal hochnehmen, dann wird das sicher leichter. Die werden sicher alles loggen.
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Davon ab das ich bezweifel das die OCH alles loggen, wären höchstens ein paar Leute davon betroffen.
Häufig sind die IPs nicht mehr nachvollziehbar, man muss die Leute schon auf frischer Tat ertappen.
Und dann? Welcher Schaden ist entstanden? Der Wert einer Kauf DVD o.ä. -
Und wenn du dann noch nachweisen kannst, dass du die Scheibe hast, ist gar kein Schaden entstanden. Und für 20 Eur wird das nicht verfolgt.
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