Creative Common License - Was darf man und was nicht?

  • Ich glaube, allein um solchen "Fehlern" (oder wie auch immer man es nennen mag..möchte da jetzt niemandem zu Nahe oder auf den Schlips treten) aus dem Weg zu gehen wäre es ziemlich cool, wenn jemand mal einen Thread dazu eröffnen könnte und vielleicht das ein oder andere an einfachen Beispielen erklärt. Ich denke, dass für die meisten (mich eingeschlossen) die CCPL und die GPLv2 nicht komplett geläufig sind. So wie @bumblebee aber schon sagt, gibt es hier bestimmt einige, die sich richtig gut damit auskennen.
    Da wäre es cool, wenn man einen Thread hätte wo man vielleicht die ein oder andere Frage stellen könnte, was erlaubt ist und was nicht und wie man es richtig macht, wenn man ein Addon veröffentlichen oder einen Skin modifizieren möchte.

    @bumblebee Ich weiß es nicht genau. Könnte mir aber vorstellen, dass das geht, so lange du irgendwo was von "This skin is based on <Skinname> and modified by <dein Name>. Original authors are <verschiedene Namen>" hinzufügst. Evtl. muss die Reihenfolge geändert werden. Aber ich bin mir nicht sicher. Ich würde es aber groß und breit erwähnen, dass du dich anderem Code bedient hast. Ist ja für den Kundigen ohnehin kein Geheimnis, dass das der Fall ist ;) (was natürlich keinerlei Problem darstellt....nicht falsch verstehen :thumbup: )

  • darf ich den skin jetzt umbennnen solange dwr author genannt wird

    Da fragst Du den Autor, denn zu einem großen Anteil ist es immer noch sein Skin. Ich könnte mir vorstellen, dass - wenn Du W. vor vollendete Tatsachen stellst - der Schuss nach hinten und der Streß von vorne losgeht.

    Bloß weil Du am VW Lupo 'nen selbstgemachten Heckspoiler draufbaust, ist das immer noch ein Lupo (von mir aus mit dem Zusatz Bumble Edition) und kein Bumblecar.

    AZi (DEV): Nexus auf LibreElec | Asrock J4205 | 4 GB RAM | 128 GB Sandisk| Rii mini
    DEV: PC Ubuntu 20.04 | Matrix
    AZi: Tanix TX3 | Android/CoreElec Dualboot (EMMC), Nexus
    WoZi: Nexus auf LibreElec | Asrock J4205 | 4GB RAM | 128 GB Sandisk SSD | Atric IR | URC7960

    NAS: unRaid, 3x6TB, 2x12TB | TV-Server: Futro S550 mit Hauppauge QuadHD DVB-C
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  • Von mir aus ;) . An der ersten Aussage halte ich trotzdem fest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Admins nochmal dahinter stellen.

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  • Ich denke mal das ganze kommt auf den Grad der Verfremdung an, und ob das original "Produkt" dabei noch zu erkennen (oder in geringen masse zu erkennen) ist.

    Weis nicht ob, und in wie weit, dies hier auch Anwendung findet, aber hier mal n Artikel über Bildrechte.

    (Würde mal sagen bei dem Grad der "Verfremdung" des Skins, ist das um was es hier geht, aber klar n Mod und nicht was neues/eigenständiges)

    nur meine Meinung

    EDIT:
    Bumble:
    Sehe im übrigen nicht wesshalb Du hier den Nahmen nicht beibehalten willst, ist doch n Mod vom MQ Dan Nenn Ihn doch auch so! (So erübrigt sich diese ganze (doch eigentlich unnötige) Diskusion.

  • Ich möchte mich nicht aufspielen und ich halte mich sofort geschlossen, wenn das negativ aufstösst...Aber könnten wir versuchen es allgemeiner zu halten?

    Ich verstehe den Ärger und den Frust bei einigen. Ich bin aber der Meinung, dass dieser Thread dazu dienen sollte diejenigen zu informieren bevor sie etwas falsch machen und sich Ärger einhandeln könnten.

    Nehmen wir also obiges Beispiel:

    User "A" gefällt Skin "Foobar" der von User "B" ursprünglich geschrieben wurde, sieht aber (viele) Dinge, die er besser/anders machen könnte. Das setzt er auch in die Tat um. Die ganz allgemeine Frage ist dann:

    "Darf er dem Skin einen anderen Namen geben so lange er den ursprünglichen Autor nennt?" Ja oder Nein? Ggf. auch mit Begründung.

    Ich würde es irgendwie cool finden, wenn man diesen Vergleich zwischen Wanilton und bumblbee mal außen vor lässt. Das Thema sollte 1. geklärt und (wenn überhaupt) 2. an anderer Stelle diskutiert werden.

    Ich kann es selbst nicht beantworten, da ich es einfach nicht weiß.

  • Ist doch vollkommen schnuppe! (ob "frunzelkake" oder MQ!)

    Im endefekt greift doch hier (ohne Rechtsverdreher zu sein) imho. das Urheberrecht.

    Hier noch ein weiterere Auszug (auch hier geht es um das Urheberrecht in zusammenhang mit Bildern)

    Zitat

    Allerdings kann der Bearbeiter -ebenso wie der oben erwähnte Künstler, der Montagen oder Collagen macht- ein eigenes Urheberrecht erwerben, wenn sein Werk ein neues eigenständiges Kunstwerk ist. Voraussetzung ist in dem Fall aber, daß es sich um eine persönliche geistige Schöpfung von einer gewissen Schöpfungshöhe handelt.

  • Von mir aus ;) . An der ersten Aussage halte ich trotzdem fest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Admins nochmal dahinter stellen.

    so langsam ist gut mit deiner haltung mir gegenüber.

    Ich habe eine einfach frage gestellt die mich interessiert hat, nicht mehr nicht weniger.

    Da steht nicht das ich das mit dem skin will oder sonst was.

    Meine güte.

  • Im endefekt greift doch hier (ohne Rechtsverdreher zu sein) imho. das Urheberrecht.

    Bin ich mit dir einverstanden, nur stellt sich mir dann die Fragen wieweit geht das .. wenn nun der Modder von Skin A neu Funktionen hinzufügt und der "Urheberrechter" des Skins A dieses nun beim Original einfügt, wem gehören nun die Urheberrechte der neuen Funktionen? Und wie müssen die Verifiziert werden.

    nehmen wir mal ein Beispiel ich nehme den Estuary und biege den so um, dass der optisch und in seinen Funktionen aussieht wie der MQ7 (ist dann der AeonFlex), füge diverse Modifikationen und neue Features hinzu, erstelle alle Grafiken neu und schreibe den kompletten Code neu.

    Wer ist nun der Urheber dieses Skins, der Estuaryersteller, der MQersteller (wie dieser vemeintliche meint) oder schlicht und ergreifend ich. Und was passiert mit den Features und den Modifikationen, wenn dei von anderen Skinnern übenommen werden.

  • Ist DOCH VOLLKOMMEN SCHNUPPE!!! (ob "frunzelkake" oder MQ!)

    Nein, ist es nicht. Ich muss ein wenig einlenken. Vielleicht informiere ich mich auch gerade an falscher Stelle aber wenn ich mir das hier anschaue:

    https://creativecommons.org/licenses/?lang=de

    Gibt es wohl unterschiedliche CC-Lizenzen. Da stellt sich doch dann erstmal die Frage unter welcher von denen der entsprechende Skin steht.

    Wissen wir das schon?

    Wenn ich mal hier rein schaue:

    http://forum.kodi.tv/showthread.php…0668#pid2270668


    Sehe ich da was von:


    <license>CC BY-SA 4.0, GNU GENERAL PUBLIC LICENSE Version 2.0</license>


    Der passende Lizenzvertrag ist dann das hier:


    https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode


    Zitat

    CC BY-SA


    Diese Lizenz erlaubt es anderen, Ihr Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange Sie als Urheber des Originals genannt werden und die auf Ihrem Werk basierenden neuen Werke unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden. Diese Lizenz wird oft mit "Copyleft"-Lizenzen im Bereich freier und Open Source Software verglichen. Alle neuen Werke, die auf Ihrem aufbauen, werden unter derselben Lizenz stehen, also auch kommerziell nutzbar sein. Dies ist die Lizenz, die auch von der Wikipedia eingesetzt wird, empfohlen für Werke, für die eine Einbindung von Wikipedia-Material oder anderen so lizenzierten Werken sinnvoll sein kann.

  • Meiner Meinung nach wird das nur ein Rechtsanwalt der sich auf Lizenzrechte Spezialisiert hat eindeutig klären können.

    Die CCPL ist nicht so einfach wie es aussieht, da diese Lizenz verschiedene Bereiche abdecken soll, ist diese auch "Modular" aufgebaut.
    Es gibt z.B. die Module Share Alike / No Derivative Works / Noncommercial / Attribution usw. diese sind unter anderem auch kombinierbar.

    Grundsätzlich ist aber egal welche Auslegung der CCPL verwendet wird, eine Authoren/Namens Nennung ist Pflicht und muss so gemacht werden wie es der Author es vorschreibt.

    Eine Namensänderung des Schutzgegenstandes ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Original Authors zulässig.
    In so einer Genehmigung wird normalerweise die "eingeräumten" Rechte und auch die Pflichten beider Parteien festgehalten.
    Das gibt beiden Seiten die nötige Rechtssicherheit und verhindert in Zukunft weitere Streitigkeiten.

    HTPC: Lipreelec - Raspi2 mit Samsung 50", Libreelec - Raspi3- DVB-S2 - TVHeadend mit Toshiba 42"
    Server: NAS_1 - FreeNAS - i5 - 8TB ZFS-Pool RAIDZ-2 - 16GB RAM,
    NAS_2 - FreeNAS - i5 - 8TB ZFS-Pool RAIDZ-2 - 16GB RAM
    Desktop: 1x i7 - 16GB RAM - 250GB SSD - 3x 24"TFT, 3x i5 - 8GB RAM - 250GB SSD - 2x 24"TFT
    Laptop: 1x Lenovo T420, 1x Lenovo T400s, 1x Dell Inspiron i3
    Netzwerk: 2x Cisco/Linksys SRW2024, 1x Fritzbox 7270, 1x Sophos UTM

  • nehmen wir mal ein Beispiel ich nehme den Estuary und biege den so um, dass der optisch und in seinen Funktionen aussieht wie der MQ7 (ist dann der AeonFlex), füge diverse Modifikationen und neue Features hinzu, erstelle alle Grafiken neu und schreibe den kompletten Code neu.


    hmm schwierig

    ev. hilft Dies: (Auszug aus dem oben verlinkten Artikel)

    Zitat

    Darf ich malen wie Picasso?
    Ja. Der Stil, die Arbeitsweise und die besondere Technik eines Künstlers genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Jeder darf malen wie z.B. Picasso, Frida Kahlo oder Magritte. Geschützt ist immer nur das konkrete Werk. In [ZENTEK] wird von einen Rechtstreit berichtet, bei dem es um Fälschungen in Stil von Emil Nolde ging (BGH GRUR 1995, 668ff. - Emil Nolde). Lediglich die Signatur "Nolde" musste aus den Bildern entfernt werden.


    Wer bei Deinem Beispiel nun "Urheber" ist? Wenn der Code vom Estuary stammt, würd ich mal Tippen (rein Intuitiv) der ersteller des Estuary. Wobei hierbei der Grad der verfremdung vermutlich schon gross genug sein könnte (dürfte) um als "Eigene Schöpfung" gelten zu können. (rein spekulativ)

    eben: kein "Rechtsverdreher" desshalb nur ne Meinung von mir.

  • so langsam ist gut mit deiner haltung mir gegenüber.

    Nö, es geht in dem Fall doch nicht um dich. Ich würde das ganz allgemein mit dem Autor abklären, schon um im Vorfeld irgendwelche Missverständnisse auszuräumen. Wir haben doch zusammen mit dem Switchtimer auch eine Lösung gefunden! Und wie die Gegenseite auf der Südhalbkugel tickt, wissen wir doch mittlerweile auch.

    Um jetzt wieder von W abzukommen, halte ich generell eine Vorabklärung und eine gegenseitige gewissse Offenheit für eine angemessene Vorgehensweise. Ich habe gestern während eines Events bei uns einen Vortrag + Podiumsdiskussion mit einem Rechtsanwalt angehört, der sich auf internationales Recht bei Games bzw. Games-Entwicklung spezialisiert hat. Ihr glaubt nicht, was da abgeht...

    So mal als Resumee der Veranstaltung: Man kann das Für & Wider hoch und runter diskutieren und unzählige Zitate aus sonstwas für Quellen zitieren. Wenn es hart auf hart und damit zum Eklat kommt, handeln das die Anwälte beider Parteien aus - und die kosten Geld. Der Richter spricht kein Recht (nach wessem Land eigentlich, den des Klägers oder des Beklagten?), sondern fällt ein angemessenes Urteil. Da geht es dann ganz schnell, das Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Schuhe sind.

    Man kann jetzt CCPL bis zur Schmerzgrenze ausloten (wie weit man gehen darf, weiss ich auch nicht), aber wenn die andere Seite die Faxen dicke hat und den Sack zumacht, hat man gewiss ein Problem. Ganz allgemeingültig ohne Reflexion auf A-Z.

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  • Eine Namensänderung des Schutzgegenstandes ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Original Authors zulässig.In so einer Genehmigung wird normalerweise die "eingeräumten" Rechte und auch die Pflichten beider Parteien festgehalten.
    Das gibt beiden Seiten die nötige Rechtssicherheit und verhindert in Zukunft weitere Streitigkeiten.

    Wo genau steht das?
    Ich weiß zwar nicht, welche CCPL genau für das Projekt verwendet wird, aber in der CC BY 3.0 steht :

    Die Hervorhebungen habe ich mal vorgenommen.
    Ich lese hier, dass der Titel lediglich in angemessener Form angegeben werden muss. Nicht, dass der Titel beibehalten werden muss. Des Weiteren wäre eine Umbenennung ja auch ein Hinweis auf eine Abwandlung.

    Auschließen würde das meinem Verständnis nach nur die CC BY-ND und die CC BY-NC-ND. Hier wären keine Abänderung in irgend einer Form erlaubt. Siehe https://creativecommons.org/licenses/?lang=de


    Anscheinend steht der Skin aber wohl auch unter der GPLv2, wo man sich ggf. wieder an anderer Stelle informieren müsste.

    Sollte der Skin ebenfalls unter der GPL verfügbar sein, dann ist die Sache denke ich noch klarer:
    https://stackoverflow.com/questions/4475319/how-to-rebrand-copyright-a-forked-project-gnu-gp

  • Also ich hab Creative Common immer so Verstanden das die Intension ja eher im Teilen und Verbessern des Originales liegt und für das Nutzen und Mitmachen gedacht ist.
    Ähnlich wie bei Kodi: Mir Gefällt Skin A, ich denke aber ich kann etwas zur Verbesserung Beitragen das ins Original einfließt.

    Die Hauptfrage müsste erst mal sein was für Teile mit dieser Lizenz gemeint sind. Texturen, Code, Bilder??
    Mit kommts eher immer so vor: "Hauptsache eine reinwerfen dann wirds schon stimmen". Ob das nun für einen Skin überhaupt passt, keine Ahnung.
    Letztendlich muss man wohl selbst zu zweit die Balance finden und sich einigen wie und wo die Nennung Stattfinden soll wenn man auf etwas Aufbaut.
    Das sollte man auch nicht zu Eng sehen (und tut ja auch keiner der anderen Skinner aus den Gängigen Skins).
    Sieht man ja schon an der Ähnlichkeit untereinander. Und wenn man sich streiten will aus Eigennutz und Kommerziellen Gründen findet man auch nen Grund,
    egal wieviel eigenes drinsteckt. Würde jeder so denken hätten wir keine 3 Skins wenn man Anfängt jede Codezeile zu Vergleichen.

    Skin Code
    Wenn man Skin Code mal anschaut, dann sahen Dialoge immer Verdächtig gleich aus wie die des Confluence. Das Ergibt sich schon allein aus bestimmten Starren Vorgaben des Skinengines.
    Ich will drauf hinaus: Wenn man so Anfängt, müssten sich so gut wie alle als MOD des Defaultskins Bezeichnen. Man geht ja immer davon aus weil man gar keine andere Dokumentation besitzt.
    Wenn man hier zu Diskuttieren Anfängt, ob es nun ein Modding ist wenn ich den OK Knopf von links nach rechts schieb und den Titel woanders hinpacke, wo hörts dann auf?
    Für mich fiel Code noch nie unter eine Lizenz: Kein Skin erfindet hier das Rad ja neu. Das Kodi Team schenkt uns eine Funktion "Label", die nicht auf dem Mist eines Skinners gewachsen ist.
    Hier könnte ich auch Argumentieren das das nicht dem Skin sondern Kodi gehört.
    Für mich geht das schon in die Richtung "Ein Logo mit nem Kreis um die Buchstaben". Das sind im Lizenzrecht eigentlich soweit ich weiß, immer Dinge die als Allgemeingültig rausfallen.
    Da kann auch keiner kommen und sagen, das sieht zu Ähnlich aus wie mein Kreis und hat nur eine andere Farbe, ich will eine Nennung meines Urherberrechtes.

    Texturen/Grafiken
    Was soll ich da schützen? Eine schwarze fläche oder nen Strich?? Einen Icon für Video der daraus resultierend ne Kamera, Filmrolle oder sonst was Filmmäßiges bei jedem ist?

    Bilder
    Oft schon gar nicht möglich das rauszubekommen wo sie letztendlich her waren/sind.

    Zu Skins egal was nun genau in der Lizenz steht rein von der Logik her
    Für mich war ein MOD immer etwas das "mitläuft". Ich glaube beim NOX Silvio ist es so - der ändert auch brav alles das was an "nicht geänderten" Teilen vom Original NOX drin ist.
    Einer eigener Skin wirds für mich wenn man komplett eigene Funktionen Einbaut, Grafiken intergriert und auch nicht den Anspruch hat alles was im Original passiert identisch nachzuverfolgen und z.B. nur den PVR Bereich Erweitert.
    Auch im Sinne der User, die gleich wissen das es eigentlich derselbe skin ist in weiten Teilen und nur wenige Dinge anders sind, würde ich auch aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit MOD nennen wenn es sich klar ähnelt in Design, Navigation und Umfang und auch weiterhin den Anspruch hat "Gleich zu bleiben wie das original".
    Ein Estuary v.2 Games MOD sagt ja mehr als "Skin irgendwas". Man weiß gleich auf was man sich in etwa einlässt.


    Und nur mal so in den Raum gestellt zu w.
    da er ja soweiso nicht MQ ist (sagt er zumindest), und auch nicht als Autor erwähnt wird. Dann ist das soweiso nur seine Meinung, oder seh ich das falsch?

    Und als Beispiel mal was, das man auch kritisch sehen könnte
    Falls nicht unser b. die eingebaut hat;) hab schnell in seinem GIThub geschaut.

    Der Font Aeon mainmenu1
    Ist laut Info Greyscale Basic und diese Lizenz sagt:

    Zitat

    The GreyscaleBasic typeface is completely free to download and use in any way for any purpose desired.
    If you end up using the typeface in a commercial environment, please consider a donation.

    Tja, nun fragt sich ob er auch Donatet wenn er den auch Kommerziell verteilt mit seinem Abo Modell.
    Ist ja nix anderes, auch wenn mans dann wahrcheinlich für den "Support" verlangt und nicht für die Nutzung um sich dort rauszuwinden.

    Der Font 8-pin
    Ich zitire mal aus der Worddatei die bei mir dabei ist wenn ich ihn im Netz suche:

    Zitat

    This font is shareware. If you like it, and decide to continue to use it, you must register.
    Und weiter unten Steht das man bei der Registrierung 50 Super Fonts bekommt.

    Und das heißt nun jeder MQ Nutzer der in verwendet macht sich starfbar wenn er nichts dafür zahlt??

    Dasselbe gilt für die Hintergründe
    Das kann mir keiner Erzählen das man solche Hochwertigen Dinger wo umsonst findt, bzw. die man auch noch an eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern verteilen darf wenn sie denn gekauft sind.

    Lizenz MQ aus dem Skin:
    Other Background Images:
    interfacelift.com

    Nun ja, bei denen steht nun folgendes

    Zitat

    All user-contributed downloadable content hosted on InterfaceLIFT servers is copyright by the original authors of that content. It is licensed only for personal use on computers, cellular phones, and other personal electronic devices. All other uses (whether or not for profit) including redistribution (with or without modification of the original work) is strictly prohibited by law without additional written permission by the copyright holder.

    Also mein Englisch ist ja Mies, aber für mich heißt das
    Alle anderen Verwendungen auch für Gewinne, mit oder ohne Veränderung der ursprünglichen Arbeit, sind ohne zusätzliche schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers strikt verboten.

    Nun Fragt man sich ob er wirklich bei jedem Bild den Inhaber Gefragt hat.


    Aber naja, wo kein Kläger.. Und bei w gegen b ging es ja auch eher darum das er ja nicht müde wird nur die Interessen des Originals zu schützen indem man Unterschwellig immer wieder drauf Hinweist das die Kauf (oder Mietversion) ja besser und aktueller ist.
    Und wenn dann b mit einem MOD noch Werbung macht ist das ja nur in seinem Intersse wenn auch ja jeder weiß wie das Original heißt.

    Das wars von mir dazu, auch wenns nicht ganz zum Thema gehört.

    Grüße

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