Bluray im lokalen Netzwerk streamen

  • Hallo Nerds.

    Ich möchte folgendes Szenario Zuhause umsetzen und frage mal ob das überhaupt geht:

    Laptop (Linux MInt 18) hat ein Bluray-Laufwerk per USB 3.0 angeschlossen. Ich möchte nun Bluray´s an meine RPi´s streamen. Würde das so funktionieren? bandbreiten-technisch sollte das doch gehen im GBit-Lan...
    Hintergrund ist der: Ich möchte mir nicht noch einen extra Bluray Player kaufen sondern eher Hardware abbauen. Ich hatte vorher einen riesigen HTPC den ich aber immer nur zum abspielen verwendet habe. Dazu reichen mir aber die RPi´s mittlerweile locker aus.

    ALLE Blurays sind Originale und gehören mir auch (um vorher Ängste abzubauen)

    Bin auf eure Ideen / Vorschläge gespannt.

    Meine Hardware

    NAS-->: G4560, 8GB, Gigabyte DS3H- WD Red OMV 4.x (latest)| TVHeadend 4.x.x (latest) | DD CineS2 V6. (+Oscam)
    Raspi 4 --> LibreElec (latest)
    Nvidia Shield 2017

  • Blu Rays werden auf den legalen Wege nicht gestreamt werden können. Das verhindert das DRM.
    Es gibt aber sehr wohl Tools die das wohl ermöglichen seine Blu Ray zu mounten. Allerdings können wir dir hier nichts empfehlen.
    Das würde der Forenkultur keine illegalen Tools zuzulassen entgegenlaufen.

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    Guides nicht mehr verfügbar wegen Youtube unvermögen guten von schlechten Kodi Videos zu unterscheiden.

  • Blu Rays werden auf den legalen Wege nicht gestreamt werden können. Das verhindert das DRM.
    Es gibt aber sehr wohl Tools die das wohl ermöglichen seine Blu Ray zu mounten. Allerdings können wir dir hier nichts empfehlen.
    Das würde der Forenkultur keine illegalen Tools zuzulassen entgegenlaufen.

    Wenn mich nicht alles täuscht, dann war und sind Tools wie MakeMKV, DVDFab oder AnyDVD hier nie verboten ... Zumal der Eigengebrauch nach §108b UrhG nicht strafbar ist ... ;)

    @Ruschi: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Himbeer-Platinen mit Lossless-BDs klarkommen würden ...

  • sämtliche Software die Kopierschutz Maßnahmen umgeht ist in Deutschland nicht erlaubt. du kannst ja Google befragen welcher Paragraph das nun ist. auf die Diskussion habe ich keine Lust.

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  • sämtliche Software die Kopierschutz Maßnahmen umgeht ist in Deutschland nicht erlaubt. du kannst ja Google befragen welcher Paragraph das nun ist. auf die Diskussion habe ich keine Lust.

    Wenn du schon mit Recht um dich wirfst, dann aber bitte richtig ... Verboten ist in Deutschland der Handel mit dieser Art Software, Besitz / Eigentum ist erlaubt ... Und die Nutzung ist nach 108b UrhG nicht strafbar, wenn man es nur den persönlichen Bereich nutzt. Und ja, damit ist dann auch das Umgehen des Kopierschutzes gemeint.

  • Gut. Ich habe hier noch eine promotions bluray ohne Kopierschutz.. Wie könnte man die denn streamen..

    Meine Hardware

    NAS-->: G4560, 8GB, Gigabyte DS3H- WD Red OMV 4.x (latest)| TVHeadend 4.x.x (latest) | DD CineS2 V6. (+Oscam)
    Raspi 4 --> LibreElec (latest)
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  • http://www.giga.de/downloads/vlc-…as-ist-erlaubt/
    Dazu gibts nichts weiter zu sagen.

    Giga macht es sich halt arg einfach und wirft verschiedene Definitionen durcheinander, das ist was für die einfach gestrickten Menschen ... Das Thema hatten wir schon mal in diesem Forum (siehe meine Signatur) und es hat sich auch nichts daran geändert ... Mit der Moderatorenkeule zu schwingen macht es nicht richtiger ...
    Ja, es ist nach allgemeiner Definition rechtswidrig. Dies betrifft aber AUSSCHLIESSLICH den zivilrechtlichen Bereich, im Strafrecht bleibt es in den Grenzen von §108b UrhG erlaubt bzw. straffrei. Damit ist es zwar nicht im formalen Sinne legal, nur interessiert es die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen nicht die Bohne, daß du dir selbst deine eigene DVD / BD für dein NAS rippst und dabei einen Kopierschutz umgehst.
    Und nochmal: Die genannten Tools sind im privaten Bereich NICHT verboten, das gilt ausschließlich für gewerbliche Handlungen (auch §108b UrhG)!

    Aber ich sehe schon, man will hier lieber die plakativen einfachen Antworten, differenzierte Betrachtungen werden mit Hohn und Spott bedacht ... Gesetze zu begreifen ist echt keine Kunst ...

  • Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/


    Das ist kein Strafrecht, das ist Urheberrecht. Damit ist es bei Blu Rays mit Kopierschutz nicht legal möglich eine Kopie zu machen. Das ganze gilt wie gesagt in Deutschland.
    Was strafrechtlich verfolgt wird ist eine total andere Sache und DAS habe ich auch nicht angesprochen.

    Mit der Moderatorenkeule zu schwingen macht es nicht richtiger

    Hab ich nicht und Du nimmst dich jetzt auch zurück mit deinen Anfeindungen nur weil ich hier nicht deiner Meinung bin.

    Ahja, noch eine Studie für dich - dein Schreibstil mit den Punkten dazwischen nennt sich säuseln.
    Ich bin übrigens nicht Euer Feind hier. Meine Meinung steht in den von Dir verlinkten Thread. Warum muss es da immer gleich persönlich werden?


    Gut. Ich habe hier noch eine promotions bluray ohne Kopierschutz.. Wie könnte man die denn streamen..

    Mit einer reinen SMB Freigabe ;)

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    2 Mal editiert, zuletzt von SkyBird1980 (16. November 2016 um 05:18)

  • Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/

    Das ist kein Strafrecht, das ist Urheberrecht. Damit ist es bei Blu Rays mit Kopierschutz nicht legal möglich eine Kopie zu machen. Das ganze gilt wie gesagt in Deutschland.
    Was strafrechtlich verfolgt wird ist eine total andere Sache und DAS habe ich auch nicht angesprochen.

    Hab ich nicht und Du nimmst dich jetzt auch zurück mit deinen Anfeindungen nur weil ich hier nicht deiner Meinung bin.
    Ahja, noch eine Studie für dich - dein Schreibstil mit den Punkten dazwischen nennt sich säuseln.
    Ich bin übrigens nicht Euer Feind hier. Meine Meinung steht in den von Dir verlinkten Thread. Warum muss es da immer gleich persönlich werden?


    Mit einer reinen SMB Freigabe ;)

    Gut, jetzt hast du §95a zitiert. Und wo steht da etwas vom Verbot des privaten Besitzes?! Gibt es nämlich nicht! Der ganze Satz 3 bezieht sich nur auf gewerbliche Handlungen.
    Und natürlich geht es primär um Strafrecht! Alles, was durch die Legislative gesetzlich untersagt und mit Sanktionen belegt ist, fällt unter den Begriff des Strafrechts. Da gibt es dann verschiedene Kategorien von, wie z.B. Wirtschaftsstrafrecht oder Völkerstrafrecht. Und §108b UrhG ist Teil des Strafrechts.
    Wenn es darum geht, daß ein Rechteinhaber sich in seinen Rechten verletzt sieht und das vor Gericht bringt, redet man vom Zivilrecht.

    Nenn es gerne säuseln, ich drücke damit nur aus, daß meine Gedanken nie final sind ... ;)

    Allgemeines Rechtsverständnis und das einfache durchlesen von Gesetzen ist keine Meinung, das ist eigentlich etwas was jeder mitbringen sollte. Aber in unseren Zeiten scheinen die plakativen Aussagen eher gewünscht zu sein. Und solange dies so ist, werde ich auch nicht ruhiger!

    BTW: Es mag sein, daß du nicht der Feind bist. Aber deine Gangart ist seit deinem Moderatorenstatus wesentlich härter geworden! Davor hast du wesentlich liberalere Töne angeschlagen. Sowas führt oft zu einer Neueinstufung.

  • Weil ER ES MUSS. (die härtere Gangart).
    Dieses Thema hier hatten wir vor ein paar Tagen, da ging es nur um den beta-key für das Linuxtool.
    Selbst da haben wir uns schon gefragt, ob uns damit nicht wieder einer angehen kann.
    Erst Monate lang harte Linie fordern und sich dann wundern, dass sky das auch so durchzieht.
    Er und ich sind auch nicht immer einer Meinung. Aber er kann sich auf vollen Rückhalt bei seinen Entscheidungen hier verlassen.

    Du hast doch vor ein paar Themen geschrieben:

    Damit ist es zwar nicht im formalen Sinne legal

    und um nichts anderes geht es uns.

    Und noch was dazu:
    Sky hat eine härtere Gangart als ich jetzt zB.
    Und genau aus dem Grund haben wir ihn mit ins Mod-Team geholt.
    Die Mischung macht es.

  • So sei es!

    Mir persönlich kann es im Grund egal sein, da ich die Tools kenne und mit ihnen umzugehen weiß. Und es geht mir auch nie darum, die absolute Gesetzestreue einzufordern. Wenn man die Tools verwendet, dann hat man ja auch die Blu Rays und DVDs gekauft und in Händen. Und diese sollen dann digitalisiert werden. Da sehe ich auch nichts verwerfliches daran, auch wenn der Gesetzgeber einem was anderes sagt.
    Meine Kritiken gingen und gehen immer nur gegen jene Tools und Addons, die das Schmarotzen erlauben (man erbringt keine Gegenleistung und hat nicht mal das moralische Recht der Nutzung). Genau da ziehe ich immer die Grenze.
    Wo ihr als Forenleitung die Grenze zieht, ist letzten Endes eure Sache und entsprechend zu respektieren. Ich mag nur nicht, wenn mit falschen Informationen etwas begründet wird, denn mit Halbwahrheiten und Unwissenheit hat man es heutzutage leider zu oft zu tun.

    Wenn du mit dem Linux-Tool MakeMKV meinst: Den Beta-Key darf ja nur der Hersteller verteilen ... ;)

    Nun aber genug der harten Worte, ich gehe wieder in den "Ruhe"-Modus ... :)

  • Ich möchte noch was zu deiner Antwort etwas sagen, es ist klar das der Besitz der Programme nicht strafbar ist. Das Benutzen ist aber illegal.
    Richtig ist das dies wohl größtenteils nicht verfolgt werden wird. Falsch ist das ich mit meiner Aussage ausgesagt habe das der Besitz der Programme strafbar ist. Es ging hier um die Handlung des DRM aushebelns für das Streaming. Alleine darauf habe ich mich bezogen.

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