Richttig...
Nehmen wir mal ein Zitat aus deinem Zitat:
Zitatn vielen europäischen Ländern, auch in Deutschland und Österreich, darf das Programm zwar weder beworben noch verkauft oder verliehen werden, der Besitz selbst ist jedoch unter anderem in Deutschland nicht strafbar.
Heißt also im Klartext....es darf weder beworben, verkauft oder verliehen werden. Aber der Besitz ist nicht strafbar....stellt sich mir die Frage, wie ich es denn besitzen kann ohne es gekauft zu haben? AnyDVD hat eine 21Tage Testversion...darüber kann ich es immer wieder neu nutzen, wenn ich Windows neu aufsetze. Jaaa..AnyDVD kann man nämlich so einfach nicht löschen und wieder installieren. Das geht so einfach nicht
Um es also weiter nutzen zu können, muss ich es kaufen, was hier in Deutschland nicht gestattet ist. Hmmmm.... . Das könnte man aber auch noch so auslegen, dass die Firma, die es verkauft nicht in Deutschland ansässig sein darf. Da wäre ich jetzt überfragt
Gehen wir weiter:
Zitat
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Wie oben schon erklärt umgeht AnyDVD schon beim Einlesen den Schutz. und schon kommt:
"es ist strafbar wenn eine technische Schutzvorrichtung umgangen wird"
zum Tragen.
Das "und" hier: "... technische Schutzvorrichtung umgangen wird und dies nicht ausschließlich..."
ist hierbei als sogenanntes "logisches UND" zu verstehen. Das heißt die Aussage trifft nur dann zu, wenn beide Seiten "Wahr" ergeben. Es ist also nur dann erlaubt wenn:
1. keine technischen Schutzmaßnahmen umgangen werden müssen
UND
2. dies nur für den eigenen Gebrauch geschieht
trifft eines von beiden nicht zu (also ist eines von beiden "Falsch"), ist die ganze Aussage falsch und somit wird es wieder strafbar. Die Verwendung von AnyDVD ist also nur dann legal, wenn:
1. die DVD keinen wirksamen Kopierschutz hat
und
2. sie nur für den eigenen Gebrauch kopiert wird.
Das ganze ist auch in dem Gesetzesartikel nachzulsen, den ich oben schon verlinkt habe.
Ich will mich nicht streiten. Aber so ist es nun mal