Alles über 25km/h bzw 250Watt ist in der StVO wie ein Motorrad oder Roller eingestuft und darf grundsätzlich nicht auf den Radweg.
Darunter fallen die Begriffe S-Pedelec (ohne Treten bis 20km/h, mit Treten bis 45 km/h), speedbikes (etwas undefiniert, aber ein Motorrad mit einem Strommotor trifft es).
Und brauchen alle ein Kennzeichen (Versicherung), Rückspiegel, und selbstredend Helmpflicht.
Dann muss ich aber aufpassen das mich die Polizei nicht erwischt den mein E-Bike hat ein wenig mehr Watt und Leitung
Motor: 3400W
Akku: 20Ah
Vmax: < 25 Km/h
Reichweite: ca. 2000 Höhenmeter im schwersten Gelände