Seit dem 01.01. sind die Betreiber der Verkaufsplattformen zur automatischen Übermittlung von Umsätzen an das FA verpflichtet.
-> https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/BJNR273010022.html
Hat man im Jahr über 30 Verkäufe und/oder 2000€ Umsatz gemacht, wird dieses an das FA übermittelt.
Und wird dann als Einkommen aufgerechnet.
Klar, rechtlich war das auch schon vorher so. Alles was Einkommen ist, muss auch bis zur Freigrenze versteuert werden.
Hat nur ganz einfach gesagt nicht jeder gemacht.
Und das dürften alles sehr kleine Fische sein, die sich etwas Geld für einen Kinobesuch dazuverdienen wollten.
Als zusätzliche Freigrenze zum normalen Brutto gelten 600€, die ihr in der Erklärung angeben könnt.
Aber auch rechtlich gesehen müßt. Also immer. Würde nur keiner nachfragen, wenn ihr es nicht angebt.
Nur was ist mit dem regelmäßigem Verkauf?
Generell galt das ja auch schon vorher als Gewerbsmäßiges Treiben und man mußte es als solches auch führen.
Aber wenn nicht? Die kleinsten waren schon immer egal. Bis jetzt. Und da wird es unschön für alle.
Ihr verkauft etwas zu viel, aber für relativ wenig.
Sagen wir mal einen Artikel für 10€, das aber öfter als 30x im Jahr. So oft, dass ihr nicht nur gemeldet werdet (passiert jetzt voll automatisch), sondern auch noch besteuert werdet.
Und ihr habt kein Gewerbe.
Dann werden von ebay wie gehabt die rund 9€ überwiesen. Das ist dann noch immer nur euer Umsatz. Und so fern ihr kein Gewerbe habt, gilt das dann als Einkommen.
Es werden also von den 9€ Umsatz runde 30% abgezogen. Auch wenn ihr vielleicht effektiv ohnehin nur 5€ daran verdient hattet. Jetzt ist es eben deutlich weniger.
Und es wird halt womöglich dazu kommen, dass das FA euch anschreibt, gefälligst umgehend ein Gewerbe anzumelden.
Wodurch ihr dann auch so Dinge wie Gewährleistung, Verpackungsgesetz etc an den Hacken habt.
Und sobald es ein Gewerbe ist, ist alles über ~400€ Gewinn einkommensteuerpflichtig. Und jedes Jahr separat online anzugeben.
Wenn ihr also ein guter Mensch seit, der hier und da mal bei einer Haushaltsauflösung dabei ist und "nimm mit, was du willst" als Gegenleistung bekommt, dann solltet ihr es nur noch über Jahre verteilt verkaufen.
Denn auch da: Umsatz ist die Basis für die Berechnung.
Das FA hatte auch schon zuvor Crawler um die großen Fisch abzufangen.
Für ebay-kleinanzeigen, ebay, etsy etc.
Aber das war noch immer eben ein "Fischen" und kein Generalverdacht.
Auch Airbnb fällt darunter.
Betreiber einer Plattform, die "es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen",
sind dazu verpflichtet, sich bei einer zuständigen Behörde zu registrieren.
Auch Amazon und Google. Alles voll versteuern.
Tja. Schön ist das nicht.
Meine Hilfsbereitschaft für "kann man sowas noch verkaufen?" geht dann auch gegen null.
Der Kram landet dann im Müll, statt weiterverwendet zu werden.
An 30 Artikel komme ich auch schon hier und da mal in einem einzigen Monat.
Und auch an die 2000€. Wenn auch nie für mich selbst.
Daher ist das dann leider vorbei.
Klar, war das immer ein Risiko. Aber ich habe damit einer Menge meist alter Menschen einen großen Gefallen getan.
Nun nicht mehr.
Da werden gerade in den dazu passenden Foren die üblichen Schlupflöcher abgeklopft etc.
Aber unterm Strich wird es dazu führen, dass viele Dinge einfach vernichtet werden.
Und dabei ist gerade diese Art von Online-Flohmarkt für gebrauchte Kindersachen etwas gutes gewesen.
Man macht ja auch keinen Gewinn damit, sondern reduziert die ursprünglichen Kosten.
Und darüber muss man jetzt Buch führen und es komplett angeben um es dann noch zu versteuern.
Back2Flohmarkt. Wobei da das Ordnungsamt auch jedes mal Gast ist.
Wo ist mein Klappstuhl?