Problem an der Sache ist, dass private Videoaufnahmen vor Gericht keinen Halt haben. Was nützt dir also eine heimliche Aufnahme von einem Einbrecher aus der Nachbarschaft (jemanden aus dem Ausland könnte man sowieso nicht identifiziereren und die Aufnahmen wird die Polizei auch nicht archivieren und/oder verwenden), wenn sie vor Gericht keinen Bestand haben?
Warum sollten die keinen Bestand haben?
Ich kenne jemanden der bei der Polizei so IT-Sachen macht: ALLES (wirklich ALLES) was da digital eingeht wird in irgendeiner weiße Archiviert und alles was IT-mässig passiert protokolliert (woher wüssten wir den heute, dass die Helene Fischer wohl so kriminell ist, dass 83 mal ihre Adressdaten abgefragt werden mussten).
Das Problem ist eher, dass man selbst nicht berechtigt ist, das Material zu veröffentlichen. Und der Polizei werden da auch relativ hohe Hürden in den Weg gestellt. Damit hilft das Material wohl am ehesten, festzustellen in welche Objekte der Täter noch so eingebrochen ist...
Dementsprechend würde ich die Kamera so sichtbar aufhängen wie es nur geht. Ob das wirklich abschreckt steht auf einem anderen Blatt. Eine nicht sichtbare Kamera schreckt aber definitiv nicht ab
Abschreckung? kA.
Aber der Einbrecher weiß, dass er die Kamera ausschalten muss. Darum sind übrigens Kameras über Funk ganz doof. Funk-Jammer gehören mittlerweile zur Standardausstattung - auch bei KFZ-Dieben.
Aber ich würde zu der offensichtlichen Kamera noch eine ganz gut versteckte installieren.