Kann ich nicht nachempfinden.
Vor allem nicht, wenn der "ich kaufs dann halt für mehr"-Preis doppelt so hoch ist...
Kann ich nicht nachempfinden.
Vor allem nicht, wenn der "ich kaufs dann halt für mehr"-Preis doppelt so hoch ist...
Kann er das Widerrufsrecht für sich als Händler nicht auch über die AGB's rechtlich geltend machen?
Nein, das Widerrufsrecht gilt für den Käufer.
Wenn er sich auf Anfechtung wegen Irrtums bezieht, muss er den aber eigl hinreichend erklären. Da hier ganz offenbar Vorsatz am Werk war, könnte man juristisch gesehen gute Chancen haben. Ob man von dem Händler aber jemals die Ware dadurch erhält und es den Aufwand wert ist, ist ne andere Frage.
Ich habe gestern auch noch bei Amazon bestellt, mir war zu 90% klar das ich wieder Storno kekomme. Eigentlich wollte ich damit zum Anwalt aber 160 Euro Streitwert ist auch nicht so prall.
Ja, ist alles nicht sonderlich transparent.
Versuch mal mit Banküberweisung zu kaufen, vlt. klappts ja damit
Der rechtliche Vorteil von Sofortüberweisung/Paypal ist, dass der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Real kann diesen nur noch anfechten und ist hier eine hinreichende Begründung schuldig. Ein Erklärungsirrtum liegt in meinen Augen nicht vor, da das Produkt vorsätzlich zu diesem Preis wiederholt eingestellt worden ist - auch auf Amazon lt @elmer - damit steckt Kalkühl dahinter und eben kein Irrtum. Das wird man aber über einen Anwalt regeln müssen.
Ich schaue jetzt jede Stunde ob er das Angebot wieder online stellt, wenn es wieder online ist bestelle ich wieder, Gutscheine kann man immer gebrauchen, ist ja bald schon wieder Weihnachten
Und nein der Verkäufer ist nicht bei Amazon tätig, ich habe bei Amazon direkt bestellt, den Intel Nuc BOXNUC7I7BNHX1 Core i7-7567U, eigentlich für meine Verwendung etwas überdimensioniert aber für 350 Euro war das auch kein so schlechtes Angebot.
Ich schaue jetzt jede Stunde ob er das Angebot wieder online stellt, wenn es wieder online ist bestelle ich wieder
Dann würde ich nen Screenshot machen, dann hast du nämlich den Beweis
Habe ich bei jeder Bestellung schon gemacht, bei idealo und real.
Bevor ich es vergesse, sobald der Typ die Bestellung storniert hat zahlt Real sofort das Geld auf das Paypal Konto zurück, das dauert immer keine 5 Minuten. Was das angeht ist Real wenigstens zuverlässig.
Also Stand jetzt 7:28.
Bisher noch kein Storno erhalten.
Eine Stornierung habe ich auch noch nicht bekommen - eine Versandbestätigung allerdings ebenso wenig...
Versandbestätigung habe ich auch nicht. nur Bestellbestätigung.
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Interessant:
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Junge, ich gib' dir nen Tipp: Steiger dich mal nicht so in die Sache rein. Die Chance, dass auch bei dir storniert wird ist sehr sehr hoch. Das ist auch nicht spannend oder Ähnliches. Das Stornierung ist so gut wie gesetzt.
Die nächste Zeit wird es spannend.
Preisfehler im Netz sind nicht selten und die Rechtslage ist hier klar definiert. Ein Kaufvertrag ist mit Bestellbestätigung noch lange nicht Zustande gekommen.
Nichts für ungut.
Wollte doch nur weiter auf dem laufenden halten.
Ein Kaufvertrag kommt aber sofort zustande, wenn du per PayPal, Sofortüberweisung und co bezahlst. Nur, wenn nach der Bestellbestätigung die Zahlung nicht direkt erfolgt, kann der Händler es so vereinbaren, dass damit zunächst nur eine Aufforderung für die Abgabe eines Angebots verbunden ist. Aber wenn dein Geld gebucht wurde, ist das Thema durch und der Kaufvertrag ist geschlossen. Das ist rechtlich eindeutig....
Ist auch irgendwie logisch, denn Geld nehmen und trotzdem sagen, ich überlege mir mal noch, ob ich dir überhaupt was erkaufe, geht nicht!
Sorry, aber das ist leider nicht korrekt. Das hat mit der Zahlung nichts zu tun.
Sehe ich auch so es gibt schon einen Unterschied zwischen Einkauf beim Händler um dei Ecke oder Online. Wie sollten schnelle Zahlungsdienste wie Paypal oder Sofortüberweisung sonst funktionieren wenn die erstmal den Verkäufer kontaktieren müßten ob die Bestellung auch korrekt ist das kann gar nicht gehen.
Der Kaufvertrag kommt deshalb auch erst zustande wenn der Händler Dir die Ware übergibt/versendet
Sehe ich auch so es gibt schon einen Unterschied zwischen Einkauf beim Händler um dei Ecke oder Online. Wie sollten schnelle Zahlungsdienste wie Paypal oder Sofortüberweisung sonst funktionieren wenn die erstmal den Verkäufer kontaktieren müßten ob die Bestellung auch korrekt ist das kann gar nicht gehen.
Der Kaufvertrag kommt deshalb auch erst zustande wenn der Händler Dir die Ware übergibt/versendet
Das ist blödsinn, der Kaufvertrag ist mit dem zustellen der Rechnung in diesem Fall sehr wohl rechtskräftig! Es gibt durch aus Unterschiede eine Vertragsabschlusses aber bei dem beschriebenen Fall ist es sehr eindeutig. Liegt auch darin verbunden, dass der Händler sich selbst widerspricht. Auch wenn er in seinen AGBs schreibt das der Kaifvertrag erst bei Lieferung erfolgt darf in diesem Fall auch „erst“ die Rechnung enthalten sein. Ergo, der Händler Real weiß gar nicht selbst wann er einen gültigen Kaifvertrag abgeschlossen hat.
Hab mir jetzt nicht dein Zitat rausgesucht um dich zu ärgern...
... das es immer Masche ist und auch immer wieder vorkommt hat nichts damit zu tun das es dadurch richtig oder sogar erlaubt ist ;).
Hab meinen Fall zum Anwalt gegeben, Real hat nun ein Frist auferlegt bekommen, nach der Frist wird gegen Real Anklage erhoben (ja gegen Real, da die Rechnung „siehe oben“ von Real ausgestellt ist).
Bin gespannt wie die sich positionieren.
Versteht mich nicht falsch, mir geht es hier nicht um die blode Box und die 160€, sondern um das Recht und das diese Masche auch mal ein wenig eingedämmt wird. Ja, ist „nur“ ein Tropfen aufn heißen Stein, aber immerhin.
In dem Sinne, ich hab da voll Lust drauf :)))
Seger
Laut den AGB von Real ist scheinbar nur "Vorkasse" ein Kaufvertrag (nach meinem Verständnis). Ich habe auch nur per Paypal gezahlt und da wird es wohl storniert werden:
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